Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Wir haben für unseren Mandanten die Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung beim LWV eingeholt. Zustimmung zur Kündigung wurde erteilt. Die Gegenseite hat gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt und später zurückgenommen.
Ich habe folgende Gebühren abgerechnet:
GW: 5.000,00 €
1,3 Geschäftsgebühr 2300
0,7 Geschäftsgebühr 2301
Telepauschale
19 % Mwst.
Die 0,7 Geschäftsgebühr muss nicht auf die 1,3 Geschäftsgebühr angerechnet werden, oder etwa doch?
Verfahren vor dem Integrationsamt
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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Nein, Geschäftsgebühren werden nicht aufeinander angerechnet (gibts auch keine Regelung für ). Die Vorbefassung ist doch schon durch die geringere Gebühr im Ws-Verfahren berücksichtigt.