Beschwerdefrist bei Kostenaufhebungsbeschluss

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Naturini
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#11

12.04.2011, 15:09

in § 567 habe ich schon rein geschaut. Kam aber nicht so recht weiter weil ich nicht wußte, ob nach neuem FamR etwas anderes gilt.

Also ist die Beschwerdefrist von 1 Monat richtig? Kann mir noch jemand was sagen wegen dem Beschwerdewert von 600,00 Euro?
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jojo
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#12

12.04.2011, 15:22

Hm, im 567 steht nix wegen einer Frist ? Da steht, wann die zulässig ist. Und da dürfte sich deine Frage beantworten lassen. Und mit der Frist: Immer zwei weiter..
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#13

12.04.2011, 15:28

Ich glaube Naturine hat eine Familiensache vorliegen...

@naturini: Du solltest dir mal den Link anschauen, den ich gepostet hab. Damit müsste sich deine Frage eigentlich beantworten lassen.
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jojo
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#14

12.04.2011, 15:29

FamFG kann ich nicht, nicht meine Baustelle..

Zaubermaus007: Sehe ich ja erst jetzt, dat wir hier auch mittleren Dienst haben.. Finde ich gut !!!
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#15

12.04.2011, 15:36

Danke! Ich finde auch, dass wir uns hier alle ganz wunderbar ergänzen! :mrgreen:
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#16

12.04.2011, 16:28

Den Link habe ich mir angeschaut. Habe jetzt noch mal eine Freundin gefragt, die schaut sich das morgen früh mal mit mir zusammen an.

Vielen Dank an Euch :-)
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