Hallo Leute,
hab mal ne blöde Frage, wir haben 2 Geschäftsgebühren abrgerechnet, einmal im Zugewinnverfahren und einmal im Verfahren nachehelichen Unterhalt. Jetzt muss ich die Liquidation bei Gericht einreichen (beide Sachen sind im Verbund entschieden worden), und habe jetzt natürlich eine Verfahrensgebühr die beide Werte miteinschließt ? Also meine Frage wie rechne ich 2 Geschäftsgebühren an oder hätte man nur außergerichtlich eine Kostenrechnung schreiben dürfen Streitwert Zugewinn und nachehelicher Unterhalt zusammen und davon eine 1,3 Geschäftsgebühr ? Habe jetzt halt das Problem wie ich zwei Geschäftsgebühren auf eine Verfahrensgebühr anrechne ? Habt Ihr ein Beispiel dazu ?
2 Geschäftsgebühren (für Zugewinn und nachehel.Unterhalt)
- inalittlewhile
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 64
- Registriert: 15.02.2011, 08:34
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
Du hättest außergerichtlich auch nur eine Kostenrechnung mit dem addierten Gegenstandswert schreiben dürfen. Würde jetzt also nur die Geschäftsgebühr mit dem addierten Gegenstandswert anrechnen.
- inalittlewhile
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 64
- Registriert: 15.02.2011, 08:34
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
So ist es ja dann korrekt abgerechnet. Wenn man zu viel abrechnet kann man den Betrag nachfordern bzw. wenn zu wenig, müsste man den Betrag erstatten.