![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
Widerspruch MB außergerichtliche Einigung höherer GW
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
@gkutes: Wenn es dich beruhigt, sehe ich auch so. ![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 7
- Registriert: 30.03.2011, 14:17
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advolux
- Wohnort: Germering
sooo...erstmal dankeschön für die vielen antworten.
mit der GG kann ich mich ehrlich gesagt auch nicht wirklich anfreunden, wenn gerichtliches Verfahren anhängig ist, kann ich doch keine GG mehr nehmen. Kann man die VG und EG wirklich nicht abrechnen als hätte die Einigung im Gerichtstermin stattgefunden und stimmt die TG würde dann allerdings wohl auch nicht anfallen, die bekommt man denke ich ja nur wenn mit der Gegenseite zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens Besprechungen zur Erledigung der Angelegenheit geführt hatte.
mit der GG kann ich mich ehrlich gesagt auch nicht wirklich anfreunden, wenn gerichtliches Verfahren anhängig ist, kann ich doch keine GG mehr nehmen. Kann man die VG und EG wirklich nicht abrechnen als hätte die Einigung im Gerichtstermin stattgefunden und stimmt die TG würde dann allerdings wohl auch nicht anfallen, die bekommt man denke ich ja nur wenn mit der Gegenseite zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens Besprechungen zur Erledigung der Angelegenheit geführt hatte.
- Geniesserin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2513
- Registriert: 07.02.2009, 17:59
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: eine Friedensstadt
Die TG bekommt man auch für Besprechungen zur Erledigung der Angelegenheit und eine TG kann im MV durchaus anfallen.Jessa hat geschrieben:sooo...erstmal dankeschön für die vielen antworten.
mit der GG kann ich mich ehrlich gesagt auch nicht wirklich anfreunden, wenn gerichtliches Verfahren anhängig ist, kann ich doch keine GG mehr nehmen. Kann man die VG und EG wirklich nicht abrechnen als hätte die Einigung im Gerichtstermin stattgefunden und stimmt die TG würde dann allerdings wohl auch nicht anfallen, die bekommt man denke ich ja nur wenn mit der Gegenseite zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens Besprechungen zur Erledigung der Angelegenheit geführt hatte.
Was haltet ihr denn von folgender Variante:
3307 aus 45.000 €
3101 aus 56.000 €
abzgl. 3307 (natürlich)
3104 aus 56.000 €
1003 aus 56.000 €
2 x P+T
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Da hinsichtlich der 11.000,00 Euro aber kein MV anhängig war, kann hieraus auch keine TG entstehen.
Die EG nach 1003 kann m.E. auch nicht aus dem vollen SW anfallen, da auch ein MV ein gerichtliches Verfahren ist.
Die EG nach 1003 kann m.E. auch nicht aus dem vollen SW anfallen, da auch ein MV ein gerichtliches Verfahren ist.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
doch, so wie in #24 würd ichs machen. Weil ist ja ein streitiges Verfahren anhängig (Rechtsstreit wurde abgegeben).
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
![Patsch :patsch](./images/smilies/patsch.gif)
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 13
- Registriert: 27.07.2012, 12:08
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
Hallo zusammen, ich habe mich erst neu registriert aber komm irgendwie nicht voran. Ich habe eine FRage weiß leider nur nicht wo ich meine frage schreiben kann.. Könnt Ihr bitte mir weiterhelfen.. Dankee !!
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Hallo Yeliz,
Du musst einfach ob auf den Button "neues Thema" klicken, Deiner Frage eine Überschrift verpassen und dann Deine Frage stellen.![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Du musst einfach ob auf den Button "neues Thema" klicken, Deiner Frage eine Überschrift verpassen und dann Deine Frage stellen.
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
![Flohbeutel :katze2](./images/smilies/katze2.gif)
![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
also wenn sich die Frage ums Kostenrecht geht - einfach links oben auf "neues Thema" klicken