Anrechnung der GG neu geregelt!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Curry
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#331

10.07.2007, 19:35

Nein, das ist falsch. Der anrechenbare Teil heißt ja nunmal so, weil es der Teil ist, der angerechnet wird und angerechnet wird eben die halbe GG und fertig.

Wenn du jetzt als Kürzung in den MB die halbe GG + Auslagen + MwSt. schreibst, dann machst du ja praktisch nur die halbe GG geltend, dann fehlen eurem Mandanten doch die Entgelte und die MwSt. Der bleibt doch dann darauf sitzen.
Curry

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Kitty.84

#332

11.07.2007, 08:52

@ curry

Ja so meinte ich das. Ich weiß nicht wie die sich das vorstellen, mal abwarten...
Aber schon mal vielen Dank!!!
jenniver
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#333

13.07.2007, 13:47

Habt ihr die alten Fälle alle umgestellt?
StineP

#334

13.07.2007, 13:48

Also wir noch nicht. Leider. Ich dränge meinen Chef immer, aber im Grunde haben wir derzeit nur 2 Sachen laufen, wo 0,65 eingeklagt worden sind. Mal sehen.
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Curry
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#335

13.07.2007, 13:49

Nö, wir haben da auch nix umgestellt, die alten Sachen laufen alle so weiter. Das wäre ja ein Aufwand...
Curry

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StineP

#336

13.07.2007, 13:51

Aber eigentlich müssten wir doch die halbe, nicht eingeklagte GG nachfordern bzw. die Klaganträge entsprechend erweitern, oder?
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Curry
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#337

13.07.2007, 13:52

Ja ich denke schon, dass man es machen müsste, aber naja.
Curry

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StineP

#338

13.07.2007, 14:46

Müsste oder muss?? Gibt es da vielleicht schon neue Regelungen, die uns zwingen, die Klageforderungen zu erhöhen, in Fällen, wo wir nur die halbe GG eingeklagt haben??
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Curry
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#339

13.07.2007, 14:51

Müsste oder muss??
Tja?!
Ich hab noch nichts gehört, dass wir es erhöhen müssen.
Curry

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GabiP.
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#340

13.07.2007, 14:57

Achtung! Wir haben im Fachwirtkurs jetzt einen Fall diskutiert, in dem vom (LG?) Frankfurt im Kostenfestsetzungsverfahren verlangt wrude anwaltlich zu versichern, dass die geschäftsgebühr nicht angefallen und nicht eingeklagt worden ist. ANdernfalls ist beim KFA die Verfahrensgebühr zu kürzen.

Schlecht für diejenigen, die die Klage nicht auf die volle Geschäftsgebühr erhoben haben oder evtl. gar nicht mit eingeklagt haben. Da gehen ganz schöne Gebühren flöten. :twisted:
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