Widerspruch MB außergerichtliche Einigung höherer GW

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Jessa
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#11

30.03.2011, 20:10

das aus den 45.000,00 nur die 3307 angefallen ist, kann doch aber auch nicht sein. Wir waren ja nicht nur für den Widerspruch tätig, sondern es wurde ja über die Gesamtforderung von 56.000,00 verhandelt und sich geeinigt.
Ballantines
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#12

31.03.2011, 12:03

Die 3307 VG fällt an für die Vertretung des Antragsgegners im Mahnverfahren, und nicht nur für die Einlegung des Widerspruchs gegen einen Mahnbescheid (bzw. Einspruch gegen VB). Das Streitverfahren, für das die 3100 VG anfällt, beginnt mit der Wahrnehmung einer Prozesshandlung (Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens in der Widerspruchsschrift oder Antrag auf Verweisung).

Ich bin daher der Meinung, dass die Gebühren wie folgt anfallen: 0,5 VG nach 3307 aus 45.000,00 € und 1,3 GG aus 11.000,00 €, TG und EG wie #1.
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gkutes

#13

31.03.2011, 12:12

Das Streitverfahren, für das die 3100 VG anfällt, beginnt mit der Wahrnehmung einer Prozesshandlung
das stimmt ja so auch nicht ganz. Mit Klageauftrag bin ich ja auch im 3er-Bereich des VV und nicht im 2er-Bereich
Ballantines
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#14

31.03.2011, 12:24

Mit Klageauftrag bis du Kläger und nicht Antragsgegner im MV
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gkutes

#15

31.03.2011, 13:50

und mit nem roten Mantel bin ich der Weihnachtsmann ...
das war ein Beispiel. Mir ging es um den Auftrag an sich. deswegen die Hervorhebung durch Fettdruck

Antragsgegner im MV sind wir hier ja auch nicht mehr, da wir Widerspruch eingelegt haben und das Verfahren abgegeben wurde. Demnach ist das Mahnverfahren beendet und wir sind im streitigen Verfahren, nich?
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#16

31.03.2011, 14:08

Da stimme ich dir ja zu. Trotzdem sagt der Schneider/Wolf, dass die 1,3 VG nach 3100 erst verdient ist, wenn der RA des Antragsgegners einen Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens bzw. einen Antrag auf Verweisung stellt.

Mir wäre es auch lieber, wenn ich eine Begründung finde, nach der ich eine 1,3 VG abrechnen kann, hatte solch einen Fall nämlich auch schon auf dem Tisch.
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Liesel
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#17

31.03.2011, 14:11

@Ballantines: Dann dürfte doch aber auch keine TG angefallen sein- zumindest hinsichtlich der 11.000,00 Euro? :kopfkratz
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gkutes

#18

31.03.2011, 14:15

1,3 will ich ja auch gar nicht. Ich meine ja 0,8 =)
was natürlich schlechter ist, als eine GG. Aber genau - Liesel hat auch wieder recht - eine TG kann dann auch nicht anfallen.
Ballantines
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#19

31.03.2011, 14:19

:zustimm
Würde wg. der Besprechungen betr. der 11.000,00 € die GG höher ansetzen.
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gkutes

#20

31.03.2011, 14:41

also ich kann mich immer noch nicht damit anfreunden. Meines Erachtens ist ein Rechtsstreit anhängig...
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