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Meine Frage:
Wir haben für Mdt (Anspruchsgegner) Widerspruch gegen Mahnbescheid über 45.000,00 eingelegt. Gegenseite hat sodann außergerichtlich korrespondiert und nun 56.000,00 gefordert, es wurde sich sodann geeinigt. Abgabe wurde beantragt aber Anspruchsbegründung nicht eingereicht. Meine Frage rechne ich das genauso ab, als wenn die Einigung im Termin bei Gericht stattgefunden hätte?
0,5 3307 ist klar wird angerechnet bzw. geht auf in VG
7002
1,3 VG aus 56.000,00 ????
1,2 TG aus 56.000,00
1,0 EG aus 45.000,00
1,5 EG aus 11.000,00
abgeleich nach § 15 III
7002
Schon jetzt dankeschön