monatelange Abstinenz und das macht sich gleich bemerkbar...folgende Unsicherheit bei mir:
Kostenbescheid der Polizei ergangen. Gegen diesen wurde Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt und gebeten, den Kostenbescheid aufzuheben. Mit Beschluss des AG wurde dem stattgegeben und die Auslagen des Betroffenen der Landeskasse auferlegt (super
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Nun meine Unsicherheit: befinde ich mich hier ausschließlich im Verwaltungsverfahren oder mit stattgegebenen Beschluss des AG dann auch im Gerichtsverfahren, so dass Nr. 5109 auch abrechenbar wäre? Ich tippe auf Letzteres, oder?
Vielen Dank schon mal im Voraus
Sonnige Grüße
'pfiffi