Gerichtskosten vor dem Landesarbeitsgericht bei Vergleich

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Steffi_B
Foren-Azubi(ene)
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#1

29.03.2011, 16:40

Hallo zusammen!

Kann mir jemand sagen, welche Gerichtskosten bei einem Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht entstehen, wenn man sich vergleicht?

Mein Chef sagte gerade, dass hier keine Gerichtskosten entstehen... und ich bin mir nicht sicher...

Vielen Dank!
gkutes

#2

29.03.2011, 16:49

Ein Blick ins Gesetz hilft da in den meisten Fällen... siehe Teil 8 GKG, dort die Vorbemerkungen
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