ich habe hier das erste Mal eine sozialrechtliche Angelegenheit abzurechnen und habe genau keine Ahnung wie das geht.
Sachverhalt:
Mandantin beantragt Hartz IV, das wird versagt. Wir legen Widerspruch gegen den Bescheid ein und gleichzeitig einen Antrag auf einstweilige Anordnung, damit sie überhaupt Geld zum Leben hat.
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Vor dem Sozialgericht, in der Verhandlung in der es um die einstweilige Anordnung geht, erkennt die ARGE den Anspruch der Mandantin vollständig an und willigt in eine hälftige Tragung der außergerichtlichen Kosten ein.
Ich gehe davon aus, dass wir eine 3102 für das gerichtliche Verfahren bekommen und eine 3106 für den Termin. Wo in der Abrechnung kommt denn dann die hälftige Zahlung der außergerichtlichen Kosten hin?
![Geschockt :?](./images/smilies/icon_confused.gif)
Bitte helft mir von der Leitung.
Danke
Fleetmaus