Abrechnung Abwehr der Zwangsvollstreckung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
PrincessLD
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#11

25.03.2011, 15:04

Habe das jetzt mal mit meiner Chefin abgeklärt ^^

Fange erst ab Klage an abzurechnen, da die vorherigen Schreiben nicht umfangreich genug waren für eine extra Gebühr abzurechnen ^^ ...

Aber trotzdem danke für die schnellen Antworten !! =)
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rena
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#12

28.10.2011, 10:38

Huhu,

sorry, aber ich muss mal ganz blöd fragen.

Wir möchten eine Vollstreckungsabwehrklage einreichen. Nehme ich hier als Antrag auch ganz normal die außergerichtlichen Gebühren als Forderung mit auf oder geht das nicht???
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rena
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#13

28.10.2011, 10:57

Hilfe, ganz dringend :(
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rena
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#14

31.10.2011, 09:43

Hmm, also ich denke JA.

Selbst die Nr. 3309 würde ich eigentlich mit aufnehmen.
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