Hallo Ihr Lieben,
monatelange Abstinenz und das macht sich gleich bemerkbar...folgende Unsicherheit bei mir:
Kostenbescheid der Polizei ergangen. Gegen diesen wurde Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt und gebeten, den Kostenbescheid aufzuheben. Mit Beschluss des AG wurde dem stattgegeben und die Auslagen des Betroffenen der Landeskasse auferlegt (super ).
Nun meine Unsicherheit: befinde ich mich hier ausschließlich im Verwaltungsverfahren oder mit stattgegebenen Beschluss des AG dann auch im Gerichtsverfahren, so dass Nr. 5109 auch abrechenbar wäre? Ich tippe auf Letzteres, oder?
Vielen Dank schon mal im Voraus
Sonnige Grüße
'pfiffi
OWi-Verwaltungsverfahren oder doch schon Verfahren vor AG?
- repfiffi
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Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
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Wenn es um einen selbständigen Kostenbescheid geht, der nach Einstellung des Verfahrens erlassen wurde, ist das m.E. eine Einzeltätigkeit, soweit nicht vorher schon im Verfahren vertreten wurde.
- repfiffi
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Ach Du schande Vielen lieben Dank!!!
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Nee, nix Schande. Das ist doch auch alles ganz schön kompliziert mit den vielen verschiedenen Möglichkeiten des AgE. Ich war im ersten Moment selbst sogar bei der Vorbemerkung zu den Kosten, nach der Teil 3 anzuwenden ist. Trifft aber bei Dir nicht zu.
- repfiffi
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ööööhm...ich bin jetzt auch, nachdem ich die Vorbemerkung gelesen habe, von Abrechnung nach Teil 3 ausgegangen...
geht darum, dass das Ordnungsamt mehrere Verwarnungen wegen desselben Delikts angebracht hat und gegen diesen Bescheid wurde dann AgE gestellt, dass dieser weitere Bescheid aufzuheben ist, weil man nicht wegen derselben Sache mehrfach bestraft werden kann....
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Naja, Du müßtest mal klarstellen, ob das ein selbständiger Kostenbescheid ist, oder ob eine Kostenentscheidung über die Erstattung von Kosten und Auslagen in einem OWi-Verfahren ergangen ist.
Ein Kostenbescheid ist keine Bestrafung, von daher kann Dein Sachverhalt so nicht ganz zutreffend sein.
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- repfiffi
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selbstständiger Kostenbescheid ergangen, gegen den man sich gewehrt und AgE gestellt hat und Gericht entschied mit Beschluss, dass Bescheid aufgehoben werden muss und die Kosten der Landeskasse auferlegt.
(es sind mehrere Kostenbescheide für dieselbe Sache ins Haus geflattert - einer davon war dann aufzuheben, was auch geschah)
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Hm. Für mich Einzeltätigkeit, weil wie gesagt, kein Verteidigungsauftrag in der Hauptsache. Verwarnungen gab es ja dann offenbar nicht, sondern gleich die Kostenbescheide, bzw. erfolgte bzgl. der Verwarnungen keine Tätigkeit.
- repfiffi
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Ja, macht Sinn. Ich werde es als Einzeltätigkeit abrechnen - wenn die Landeskasse da anderer Meinung sein sollte, wird sie mir die Abrechnung schon um die Ohren knallen Vielen lieben Dank Adora Belle!
LG
'pfiffi
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'pfiffi
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