Hebegebühr - sinnvoll?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Tina6527
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 10
Registriert: 30.11.2010, 10:17
Beruf: Geprüfte Rechtsfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: München

#1

23.03.2011, 15:51

Hallo!

Wir überlegen, ob wir die Berechnung der Hebegebühr bei uns in der Kanzlei wieder einführen.

Nun ist es ja so, dass die nur unter besonderen Umständen von der Gegenseite erstattet werden muss und ich mir gut vorstellen kann, dass unsere Mandanten nicht sonderlich glücklich über die Berechnung sind und möglicherweise dann sagen, dass sie möchten, dass das FG direkt an sie gezahlt wird. Für uns hätte das wieder Mehraufwand zur Folge, weil wir beim Mandanten nachhaken müssten, ob Zahlungen eingegangen sind, um sicherzustellen, dass er die Info an uns nicht versäumt hat.

Um das alles besser beurteilen zu können würde ich mich freuen, wenn Ihr mir schreiben könntet, wir Ihr das mit der Hebegebühr handhabt, ob Ihr sie gar nicht nehmt oder ob Ihr besondere Regelungen ausgearbeitet habt (erst ab bestimmtem Wert, nur in bestimmten Fällen oder Ähnliches).

:thx

VG Tina (ReFaWi)
gkutes

#2

23.03.2011, 16:08

hallo!
hebegebühr habe ich glaub ich bisher ein bis drei Mal abgerechnet.

ich seh das eher wie du. wir müssten erst noch aufklären, dass wir geld bekommen wenn zahlung an uns etc. pp. Echt viel Aufwand.
Ich fordere Zahlungen immer auf unser Konto an, eben damit ich sehe, ob auch gezahlt wird =) da kann ich dann doch nicht einfach noch was berechnen. Geht in meinen Augen nicht (jedenfalls nicht, wenn man Stammmandantschaft hat, die man gern behalten will)
Benutzeravatar
tweetyS
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 631
Registriert: 30.08.2010, 17:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Großraum Stuttgart

#3

23.03.2011, 16:15

Hebegebühr rechnen wir auch nicht ab. Aus denselben Gründen wie bei Tina6527 und gkutes.
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#4

23.03.2011, 16:28

Wir berechnen in der Kanzlei grundsätzlich die Hebegebühr. Es gibt ganz selten Mandanten, die dann wünschen, dass das Geld direkt an sie geht.

Im Lauf der Zeit kommt da ganz schön viel Geld zusammen.

Bei Mandanten, die das nicht wünschen, sagen wir ihnen auch, dass wir nicht nachfragen werden und sich die Bearbeitung dadurch auch verzögern kann.
hoschte1
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 43
Registriert: 06.12.2010, 18:37
Beruf: RA-fachangestellte
Software: RA-Micro

#5

23.03.2011, 18:52

Wir machen das auch so, dass wir generell keine Hebegebühr berechnen, nur in Ausnahmefällen. Wir lassen die Gelder auch lieber über unser Konto laufen, dass wir die Kontrolle haben. Es sind ja meistens erst Kosten zu buchen, was die Mandanten dann nicht berücksichtigen können. Und wer kennt das nicht, viele Mandanten sind so, dass sie sich melden, wenn Sie Forderungen haben, aber wenn sie die Forderung erhalten, vergessen sie es uns zu benachrichtigen.
Autotextkönigin
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 495
Registriert: 21.05.2007, 20:55
Wohnort: Hamburg

#6

23.03.2011, 21:11

gkutes hat geschrieben:hallo!
hebegebühr habe ich glaub ich bisher ein bis drei Mal abgerechnet.

ich seh das eher wie du. wir müssten erst noch aufklären, dass wir geld bekommen wenn zahlung an uns etc. pp. Echt viel Aufwand.
Ich fordere Zahlungen immer auf unser Konto an, eben damit ich sehe, ob auch gezahlt wird =) da kann ich dann doch nicht einfach noch was berechnen. Geht in meinen Augen nicht (jedenfalls nicht, wenn man Stammmandantschaft hat, die man gern behalten will)
Ist hier genauso. Vielleicht bei neuen Mandanten mal zu überlegen. Aber bei Stammmandanten gehts gar nicht, finde ich.
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
Benutzeravatar
Rumpelstilzchen
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 592
Registriert: 10.09.2008, 21:48
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#7

23.03.2011, 21:25

Wir lassen die Gelder zuerst auf unser Konto fließen. Wenn dann alle Kosten bezahlt sind, wird die Gegenseite angeschrieben, dass ab sofort direkt an den Mandanten gezahlt werden muss. Wenn die Gegenseite trotzdem weiter an uns zahlt, berechnen wir auch die Hebegebühr.

Und:
Nicht immer ist die Hebegebühr vom Gläubiger zu zahlen:

siehe da:
Erstattungsfähigkeit

Die Hebegebühr ist in der Regel nicht erstattungsfähig. Sie kann also nicht vom Gegner, sondern nur vom Auftraggeber des Rechtsanwalts verlangt werden.

Ausnahme: Unter Umständen kann es zu einer Erstattungsfähigkeit der Hebegebühr kommen, dies ist dann der Fall, wenn die Hebegebühr/en als notwendige Kosten anzusehen sind.

Ein Beispiel aus der Zwangsvollstreckung wäre: Der Gläubigervertreter kann die Erstattungsfähigkeit damit begründen, dass (z. B. bei einer ratierlichen Zahlung der Forderung) der Schuldner nur sehr unregelmäßig Zahlungen geleistet hat, oder auch damit, dass zwei verschiedene Pfändungen vorliegen (z. B. Bankguthaben, Pfändung des Arbeitseinkommens), es ist sodann dem Gläubiger nicht zuzumuten, sämtliche Zahlungseingänge im Auge zu behalten und die Zinsberechnung -anhand der richtigen Zahlungsdaten- vorzunehmen, folglich ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts durchaus als erforderlich anzusehen und die Hebegebühr(en) für die Weiterleitung des Fremdgeldes sind durch den Schuldner zu erstatten.
Tina6527
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 10
Registriert: 30.11.2010, 10:17
Beruf: Geprüfte Rechtsfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: München

#8

24.03.2011, 07:56

Vielen lieben Dank für die bisherigen Antworten!!

Das spiegelt ja meinen Eindruck ganz gut wieder.

Aber eigentlich ist es doch schade um das Geld. "Kleinvieh macht ja auch Mist"... ;-) Aber der Aufwand und die folgenden Auseinandersetzungen mit der Mandantschaft schrecken wirklich ab.
grommelie
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1009
Registriert: 20.03.2009, 11:23
Beruf: ReFa
Wohnort: Landkreis Harz

#9

24.03.2011, 09:30

Wir berechnen die Hebegebühr in ZV-Angelegenheiten, in denen die Schuldner Raten erbringen. Ansonsten (z. B. Verkehrsunfallregulierung) nicht.

Das liegt vor allem daran, dass wir viele Schuldner haben, die über den OGV Wochenraten erbringen. Allein das Weiterleiten der Fremdgelder von den Schuldnern macht einen Großteil der Gebühren bei den Kontoführungsgebühren unserer Bank aus.

Wir haben den betreffenden Mandanten mitgeteilt, dass entweder die Gelder auf unser Konto fließen können und wir dann genau verfolgen können, ob rechtzeitig bezahlt wird oder nicht, dann aber die Hebegebühr in Rechnung gestellt wird, die meist nicht erstattungsfähig ist oder aber die Mandanten die Zahlungen vom Schuldner direkt erhalten können, dann aber alleine dafür zuständig sind, uns zu informieren, wenn etwas mit den Raten nicht klappt. 90 % der Mandanten haben sich dafür entschieden, die Raten über uns laufen zu lassen.

Allein die Tatsache, dass die Mandanten dann, wenn die Ratenzahlungen beispielsweise 10 Monate kommen und dann nicht mehr und die Mandanten sich dann die Daten selbst zusammen suchen müssen, wann die jeweiligen Gelder eingegangen sind, überfordert einige.
Antworten