Abrechnung Arrest

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Saskia_Alice
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#1

23.03.2011, 12:27

Hallo,

kleine abrechnungstechnische Frage:

Ich habe hier eine Sache, in der die Gegner Antrag auf dinglichen Arrest und Pfändung gestellt haben. Hierüber wurde auf vor dem LG mündlich verhandelt.
Zur Vollziehung des Arrestes ist es nicht gekommen, da man sich vor Gericht verglichen hat.
Bekomme ich dann hier nur die 0,3 VG und die 0,3 TG aus der ZV + die Einigungsgebühr oder kann ich hier die 1,3 VG und die 1,2 TG + EG abrechnen?

Bin mir nicht ganz sicher :oops:

Danke für Eure Antworten.
Moli
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#2

23.03.2011, 12:42

Ich würde eine 1,3 VG und eine 1,2 TG und eine EG abrechnen. Nach meinem Dafürhalten entstehen die Gebühren nach Teil 3 VV RVG. Also ganz normal.
LG Moli
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