Begründung für 1,5 Gebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Daisy

#1

22.03.2011, 13:02

Hallo, ich grüble schon ne Weile, aber irgendwie bekomme ich keinen vernünftigen Satz hin :oops:

Ich habe eine VKU-Sache zum abrechnen. Möchte aber statt eine 1,3 eine 1,5 Gebühr in Ansatz bringen, zumindest versuchen. Wir haben immer wieder Schadensposten geltend gemacht (also mehrere Schreiben mit neuen Positionen). Nun will ich es auf diese Art mal versuchen, eine höhere Gebühr zu bekommen. Aber wie geschrieben, es happert grad an der Begründung.

Vielleicht fällt euch was geniales ein und könnt mir grad irgendwie weiterhelfen.
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Anahid
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#2

22.03.2011, 13:32

Nur weil Du mehrere Schreiben gemacht hast, rechtfertigt das noch keine 1,5 Gebühr; schließlich erhöht sich der Streitwert um jeden weiteren Schadensposten, der geltend gemacht wird. Das rechtfertigt Deine Erhöhung also m.E. nicht.

Nur wenn die Tätigkeit insgesamt umfangreich, schwierig und für den Mandanten von besonderer Bedeutung ist, kann der Wert erhöht werden. Also überleg mal, ob Du das anbringen kannst.
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Kitty
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#3

22.03.2011, 14:14

Vielleicht hilft dir das hier weiter: http://blog.beck.de/2011/03/03/kappungs ... hr-am-ende
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