EILT! Kostenausgleichsantrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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littlesunshine295
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#1

21.03.2011, 08:08

Kann ich im Kostenausgleichsantrag die Kosten für den Zeugenauslagenvorschuss und den Auslagenvorschuss für den Sachverständigen festsetzen lassen?

Ich bedank mich bereits jetzt für eure Antworten :)
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Liesel
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#2

21.03.2011, 09:09

Jep.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
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(UNHEILIG)
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Kasimir1603
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#3

21.03.2011, 09:09

klaro, alles mit anmelden auf jeden Fall. Alle Kosten die angefallen und verauslagt worden sind mit rein :mrgreen:
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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littlesunshine295
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#4

21.03.2011, 09:38

Alles klar, dankeschön :)
gkutes

#5

21.03.2011, 10:01

wenn du einfach schreibst "Gerichtskosten hinzufügen" dann ist ALLES damit abgedeckt und du brauchst dir keine Gedanken drüber machen
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