ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
habe bisher noch keinen ähnlichen beitrag finden können.
und zwar:
die RS unseres MDT hat lediglich die kostenübernahme für das gerichtliche Verfahren übernommen. außergerichtlich waren wir tätig.
jetzt möche ich unsere bisherige tätigkeit abrechnen, da wir nun klageauftrag erhalten haben.
mein problem ist die anrechnung der hälftigen 0,65 2300.
ist es richtig, dass ich nach der neuen rechtsprechung des BGH dem MDT die 2300 GG i.H.v. 1,3 in rechnung stelle und der RS eine um 0,65 geminderte 3100 VG?
wem steht die anrechnung zu... MDT oder RS?
für eure hilfe oder tipps gleicher bereits geschriebener beiträge wäre ich sehr dankbar!
vg
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