Umfangreiches Familienverfahren abrechnen; HILFE!!!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Rak_84
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#1

18.03.2011, 09:33

Guten Morgen,

ein Verfahren, welches bei uns schon seit fünf Jahren läuft, wurde jetzt endlich durch VERGLEICH abgeschlossen. Das Problem ist, unsere Mandantin hat über die Jahre hinweg immer mal wieder PKH/VKH zugesprochen bekommen, wir haben das auch mit der Staatskasse abgerechnet. Nun ist das Verfahren um, die Mandantin bekommt ungefähr 100.000,00 € zugesprochen und Kostenquotelung 60:40. Jetzt stehe ich voll auf dem Schlauch. Kann ich die Endabrechnung auch noch über VKH machen oder jetzt direkt mit der Mandantin abrechnen, weil sie bekommt ja so viel *sorry für die blöde Formulierung*. Den Kostenausgleichsantrag mache ich ja trotzdem, oder!? Über Eure Hilfe wäre ich seeehr dankbar!!!

Schönen Tag an alle!!!
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Liesel
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#2

18.03.2011, 09:48

Wenn die Mandantin noch PKH hat, kannst (und mußt) du über PKH abrechnen. Wenn dann im Rahmen der Überprüfung die PKH aufgehoben wird bzw. RZ angeordnet wird, bekommst du entweder deine Differenz von der Staatskasse (bei RZ) oder du kannst diese dann bei der Mandantschaft abrechnen (bei Aufhebung).

KAA gesondert machen.
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