Abrechnung / KFA nach Vergleich

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Jungundahnungslos
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#1

17.03.2011, 15:42

Bei uns entsteht gerade eine kleine Diskussion zu folgendem Fall:
Unser Mandant (Beklagter) wird auf 9200,00 SE verklagt. Gegnerischer RA macht seine GG als Verzugsschaden mit geltend. Es kommt zu einem Vergleich - Zahlung iHv 3000,00 €. Alle wechselseitigen Ansprüche abgegolten... Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 70 und der Beklagte zu 30%. Die Kosten des Vergleichs tragen die Parteien je zur Hälfte. Soweit so gut. Was sind Kosten des Rechtsstreits und welche des Vergleichs? Beide Parteien sind vorsteuerabzugsberechtigt!

Ich hatte folgenden Vorschlag (fanden die anderen nicht gut)

Unsere Kosten
GW: 9200,00
1,3 VG 631,80
1,2 TG 583,20
1,0 EG 486,00
PTE 20,00
Summe: 1.721,00

VG und TG von uns der Gegenseite werden 70/30 ausgeglichen. EG bleibt unberührt. Was ist aber mit den PTE und den Gerichtskosten? Zählen die nun zu den Kosten des Rechtsstreits oder des Vergleichs? Und jetzt die wichtigste Frage: Was ist mit der GG der Gegenseite - sind das noch Kosten des Rechtsstreits oder sind die mit dem Vergleich erledigt?

Wäre prima, wenn jemand mal draufgucken würde.
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Anahid
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#2

17.03.2011, 15:47

PTE und Gerichtskosten sind Kosten des Verfahrens. Kosten des Vergleichs sind die Vergleichsgebühren.

Die GG der Gegenseite ist durch den Vergleich erledigt.
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Jungundahnungslos
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#3

17.03.2011, 15:54

:thx hatte ich ja doch Recht :lol:
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