Nachbesserung EV stattgegeben, nach welchem Wert Gebühren?
- LuzZi
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Eine Frage noch: Die Mehrwertsteuer muss ich doch weglassen, nicht wahr? Ist ja eine eigene Sache. Aber keine Festsetzung nach § 11 RVG ... Hmm, bin gerad überfragt.
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- Anahid
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Du willst doch gegenüber dem Mandanten abrechnen oder versteh ich das falsch? Beim Mandanten lässt man nie die Mehrwertsteuer weg, außer der sitzt im Ausland.
Wenn es um eine Kostenfestsetzung gegen den Gegner geht, ist die Frage, ob Euer Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht?
Wenn es um eine Kostenfestsetzung gegen den Gegner geht, ist die Frage, ob Euer Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Habt hier eigene Gebührenansprüche aus einem Titel gegen euren Ex-Mandanten vollstreckt?LuzZi hat geschrieben:Eine Frage noch: Die Mehrwertsteuer muss ich doch weglassen, nicht wahr? Ist ja eine eigene Sache. Aber keine Festsetzung nach § 11 RVG ... Hmm, bin gerad überfragt.
- LuzZi
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Wir haben eigene Gebührenansprüche vollstrecken wollen, ja.
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- Liesel
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Bei Vollstreckung eigener Gebührenansprüche kannst du keine MwSt berechnen.
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Kann ich mich mal hier anschließen? Ich habe auch so eine Sache grad auf dem Tisch. Nun will mein Chef, dass wir unsere Forderung niedriger ansetzen, damit nicht so hohe GVZ-Kosten entstehen. Aber ich bin der Meinung, dass der GVZ doch seine Kosten nicht nach unserem GW abrechnet. Chef glaubt mir aber nicht, und nun stehe ich blöde da. Was ist nun richtig???
- Liesel
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http://www.gesetze-im-internet.de/gvkos ... ge_26.html" target="blank
Leg das deinem Chef vor, da kann er sehen, daß die GVZ-Kosten streitwertunabhängig sind.
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- LuzZi
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Das weiß ich, nur ich war mir in diesem Fall nicht so sicher.Liesel hat geschrieben:Bei Vollstreckung eigener Gebührenansprüche kannst du keine MwSt berechnen.
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