...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Schnütli
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#1
17.03.2011, 07:50
Guten Morgen,
steh grad auf dem Schlauch:
wir haben mit dem Mdt. vereinbart, normale Gebühren nach RVG für die 1. Instanz abzurechnen + nach Stundensatz.
Wie mache ich das nun im KfA? Kann ich das zusätzliche Honorar auch festsetzen lassen? Muss hier dringend einen KfA machen, aber komme nicht weiter!
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niva
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#2
17.03.2011, 07:54
Festsetzungsfähig sind nur die Gebühren nach dem RVG.
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Lämmchen
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#3
17.03.2011, 08:14
Wenn Ihr eine solche Honorarvereinbarung habt, musst Du eine Gebührenklage machen. Festgesetzt bekommst Du nur die RVG-Gebühren.
Liebe Grüße
Das Lämmchen
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gkutes
#4
17.03.2011, 10:37
normale Gebühren nach RVG für die 1. Instanz abzurechnen + nach Stundensatz.
wie gestaltet sich das? beides gleichzeitig? RVG und Stunden?