Festsetzung von Gebühren nach Vergütungsvereinbarung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Schnütli
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 12.10.2006, 17:18

#1

17.03.2011, 07:50

Guten Morgen,

steh grad auf dem Schlauch:

wir haben mit dem Mdt. vereinbart, normale Gebühren nach RVG für die 1. Instanz abzurechnen + nach Stundensatz.

Wie mache ich das nun im KfA? Kann ich das zusätzliche Honorar auch festsetzen lassen? Muss hier dringend einen KfA machen, aber komme nicht weiter!
Benutzeravatar
niva
Foreno-Inventar
Beiträge: 2537
Registriert: 27.02.2009, 19:57
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Andere
Wohnort: Frankfurt am Main

#2

17.03.2011, 07:54

Festsetzungsfähig sind nur die Gebühren nach dem RVG.
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
Benutzeravatar
Lämmchen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2916
Registriert: 29.04.2009, 11:04
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: Ikaros

#3

17.03.2011, 08:14

Wenn Ihr eine solche Honorarvereinbarung habt, musst Du eine Gebührenklage machen. Festgesetzt bekommst Du nur die RVG-Gebühren.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
gkutes

#4

17.03.2011, 10:37

normale Gebühren nach RVG für die 1. Instanz abzurechnen + nach Stundensatz.
:shock:
wie gestaltet sich das? beides gleichzeitig? RVG und Stunden?
Antworten