Kostenfestsetzer wie oft

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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renofix
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#11

11.07.2007, 16:36

StineP hat geschrieben:Kenn ich überhaupt nicht ;)

Tja, aber die alten Hasen schon doch noch :)
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Curry
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#12

11.07.2007, 16:42

Ich bin kein alter Hase und kenne den Begriff aber auch noch. Hm...
Curry

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#13

11.07.2007, 17:11

Wenn ich bei Gericht nachfrage, wo der Kfb bleibt, heißt es bei Gericht der Kfa ist zur Kenntnis- und Stellungnahme an die Gegenseite raus (im Feststezungsverfahren), nach Fristablauf bekommt der Rpfl. die Akte wieder, wenn die Gegenseite nichts gegen einzuwenden hat, bekommen wir danach den Kfb. Also wird das Gericht die Abschriften schon an die Gegenseite schicken.
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jacqueline k
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#14

11.07.2007, 17:26

Ja, da muss ich recht geben.

Eigentlich reicht es auch aus, wenn man nur eine einfache Abschrift mitschickt - so hab ich es jedenfall mal gelernt - da in der Regel der KFA nie an die Mandantschaft geschickt wird, sondern "eigentlich" nur vom RA bzw. Reno überprüft wird, so machen wir es zumindest..... :o
:blumen
Blumige Grüße
Gast

#15

11.07.2007, 18:07

Also da kann ich nicht ganz zustimmen. Selbst im "normalen" Kostenfestsetzungsverfahren kam es öfters mal vor, dass die Rpfl. uns die begl. Abschrift und normale Abschrift geschickt haben (z. B. wenn der gegnerische Anwalt mal wieder versucht die Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren zu bekommen oder so :-) )

Also in meiner früheren und jetztigen Kanzlei sind es auch immer 1 Original, 1 beg. Abschrift und ne normale Abschrift (wenn es nicht mehr als ein Gegner und einen gegnerischen Anwalt gibt).
Bärchen

#16

12.07.2007, 13:05

MeinStern hat geschrieben:Also da kann ich nicht ganz zustimmen. Selbst im "normalen" Kostenfestsetzungsverfahren kam es öfters mal vor, dass die Rpfl. uns die begl. Abschrift und normale Abschrift geschickt haben (z. B. wenn der gegnerische Anwalt mal wieder versucht die Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren zu bekommen oder so :-) )
:zustimm
Wir kriegen die eigentlich in über 90 % der Fälle. Egal, ob die Geschäftsgebühr mit angesetzt wurde oder nicht
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renofix
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#17

12.07.2007, 21:51

[quote="MeinStern"]Also da kann ich nicht ganz zustimmen. Selbst im "normalen" Kostenfestsetzungsverfahren kam es öfters mal vor, dass die Rpfl. uns die begl. Abschrift und normale Abschrift geschickt haben (z. B. wenn der gegnerische Anwalt mal wieder versucht die Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren zu bekommen oder so :-) )

Oh ja, dann kriegt natürlich die Gegenseite die Berechnung zwecks Überprüfung und Stellnungnahme :lol:
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