Familiensache: eAO in Hauptsacheverfahren mitverhandelt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Manuela77
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#1

02.12.2010, 17:10

Kann mir bitte mal jemand bei ner VKH-Abrechnung helfen?

Wir wurden in einer Familiensache wegen Entzug der elterlichen Sorge beauftragt. Zu dem Zeitpunkt gab es schon einen Beschluss im eAO-Verfahren; in der Hauptsache war Termin bestimmt. Wir haben also unsere Vertretung im HS-Verfahren angezeigt und VKH beantragt und wurden im Termin auch beigeordnet.

Außerdem wurde im Termin die eAO-Akte beigezogen und erörtert. Und genau hier liegt mein Problem ... :? Auch hierfür wurde im Termin VKH beantragt und dann später auch bewilligt.

Da bekommen wir doch neben der Termins- und Verfahrensgebühr im HS-Verfahren bestimmt extra-Gebühren im eAO-Verfahren ... Aber welche? Auch ne Verfahrens- und Terminsgebühr? Aber aus welchem Streitwert? Habe hier leider nix ... :oops:
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Liesel
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#2

02.12.2010, 18:37

Du bekommst im eA-Verfahren die VG und die TG. Der Streitwert wird in eA-Sachen meist auf die Hälfte des Hauptsachewertes festgesetzt. Wenn du sicher gehen willst, beantragst du SW-Festsetzung.
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Manuela77
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#3

03.12.2010, 08:19

Also doch ... :D Vielen Dank und schönes Wochenende!
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Manuela77
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#4

16.03.2011, 09:35

Ich muss das Thema leider nochmal aufgreifen: Der Rechtspfleger streicht mir die Terminsgebühr für die eAO-Sache. Zu Recht? :oops:

Wie gesagt, Termin war für die Hauptsache bestimmt. Aber im Protokoll steht wörtlich: "Mit den Erschienen wird die beigezogene Akte 0815 erörtert ..."

Heute läuft auch noch die Erinnerungsfrist gg. den KFB ab :evil: Lohnt es sich, gegen die Absetzung der Terminsgebühr vorzugehen?
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lucy1510
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#5

16.03.2011, 10:29

Wurden die Kosten denn der Gegenseite auferlegt, dass Du einen KFB beantragt hast?

Meiner Meinung ist eine TG entstanden. Es steht ja auch so im Protokoll drin. Würde ich so nicht hinnehmen.
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Manuela77
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#6

16.03.2011, 10:43

also doch ... :twisted: dann geb ich natürlich noch nich klein bei!

nee, ich will vkh abrechnen ...
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#7

16.03.2011, 12:03

Häh? War das eA-Verfahren nicht schon durch Beschluss erledigt? Dann hätte VKH gar nicht mehr bewilligt werden dürfen... Aber gut für euch. Aber wenn das Gericht zu informationszwecken eine Akte beizieht und diese erörtert wird, entsteht dafür keine TG. Find nur grad nicht, wo das steht.... :oops:
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Manuela77
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#8

16.03.2011, 13:20

Mhm ... :evil: Das klingt ja nich so rosig. Aber ich versuchs trotzdem mal. Will dann wenigstens ne vernünftige Begründung, warum die TG nicht bezahlt wird.
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