Ich habe mich heute erst angemeldet und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
(Ist sicher ne doofe Frage
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Folgendes:
Ich habe hier eine Akte, die ich nun abrechnen soll. Im gestrigen Termin wurde ein Vergleich über 1.250,00 € geschlossen. Das Gericht setzte den Streitwert auf 2.219,21 € fest.
In dieser Angelegenheit haben wir schon die Geschäfts- und Verfahrensgebühr als Vorschussrechnung abgerechnet. Damals allerdings in Höhe der Forderung von 1.590,32 €.
Mein Chef sagt, dass jetzt auch die Einigungsgebühr abgerechnet werden soll. Unser Mandant kann diesen Vergleich aber noch bis zum Monatsende widerrufen. Kann die Gebühr dann schon abgerechnet werden? Der Vergleich ist doch eigentlich noch gar nicht zustande gekommen, oder versehe ich mich da?
Was genau muss ich jetzt nach welchem Streitwert abrechnen? Danke im Voraus!