Arbeitsrecht III. Instanz, Kostenausgleichung
und dass bereits abgerechnet ist, spielt ja keine Rolle. Das muss ja sowieso immer nebenbei erfolgen!
- naylu
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So, hab das Ding nun ferdisch.....
Ich schicke das jetzt an das Gericht der I. Instanz, beantrage ja aber eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen auf einer Entscheidung der III. Instanz. Wie läuft das nun? Schicke ich die Entscheidung mit oder bekommt das Gericht die Akten von der III. Instanz?
Ich schicke das jetzt an das Gericht der I. Instanz, beantrage ja aber eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen auf einer Entscheidung der III. Instanz. Wie läuft das nun? Schicke ich die Entscheidung mit oder bekommt das Gericht die Akten von der III. Instanz?
- naylu
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So, muss die Sache jetzt doch nochmal aufrollen, nachdem mir der Chef die Sache wieder zurückgegeben hat
In der II. Instanz hat unser Mandant die Kosten des Rechtsstreites zu tragen.
In der III. Instanz hat unser Mandant - wie erwähnt - 43% der Kosten des Rechtsstreites zu tragen.
Chef meint, ich müsste die II. Instanz nicht angeben, weil das die Gegenseite dann machen müsste, denn die wollen ja das Geld von unserem Mandanten....
In der III. Instanz wurde ja beschlossen, dass unser Mandant 43% der Kosten zu tragen hat. Zählt das jetzt für die II. und die III. Instanz? Oder muss er für die II. Instanz die Kosten komplett tragen und für nur für die III. Instanz gequotelt??
Aaaaaaaaaaaaaaaaahhhhhhhhhhhhhhhhhhh. Hilfe!!!!!! Liesel und gkutes helft mir
In der II. Instanz hat unser Mandant die Kosten des Rechtsstreites zu tragen.
In der III. Instanz hat unser Mandant - wie erwähnt - 43% der Kosten des Rechtsstreites zu tragen.
Chef meint, ich müsste die II. Instanz nicht angeben, weil das die Gegenseite dann machen müsste, denn die wollen ja das Geld von unserem Mandanten....
In der III. Instanz wurde ja beschlossen, dass unser Mandant 43% der Kosten zu tragen hat. Zählt das jetzt für die II. und die III. Instanz? Oder muss er für die II. Instanz die Kosten komplett tragen und für nur für die III. Instanz gequotelt??
Aaaaaaaaaaaaaaaaahhhhhhhhhhhhhhhhhhh. Hilfe!!!!!! Liesel und gkutes helft mir
Wenn das steht, Kosten des Rechtsstreits - dann ist auch der Rechtsstreit gemeint. Sonst würde da ja "Kosten der III. Instanz" stehen.
im ArbR ist hiervon nur die I. Instanz ausgeschlossen.
im ArbR ist hiervon nur die I. Instanz ausgeschlossen.
- naylu
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Ok, also verstehe ich das richtig, dass das Gericht der "letzten" Instanz über die Kosten des gesamten Rechtsstreits entscheidet, und alle vorherigen Kostenentscheidungen aufgehoben werden?
Wenn ja, wo steht das, damit ich Chef das präsentieren kann? Ich verstehe es ja jetzt, aber er nicht
Wenn ja, wo steht das, damit ich Chef das präsentieren kann? Ich verstehe es ja jetzt, aber er nicht
- Adora Belle
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Wenn Du Rechtsmittel gegen ein Urteil einlegst, dann gilt das für die gesamte Entscheidung, einschließlich der Kostenentscheidung. Die bleibt ja nicht isoliert aufrecht erhalten. Das letztinstanzliche Gericht entscheidet dann über die Kosten des gesamten Verfahrens, einschließlich aller Instanzen.