Arbeitsrecht III. Instanz, Kostenausgleichung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
gkutes

#11

15.03.2011, 15:22

und dass bereits abgerechnet ist, spielt ja keine Rolle. Das muss ja sowieso immer nebenbei erfolgen!
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naylu
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#12

15.03.2011, 15:30

Danke Liesel!
Das wäre in die Hose gegangen... :?
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#13

15.03.2011, 15:33

und natürlich auch :thx an gkutes. Hatte die zweite Seite übersehen ...
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#14

15.03.2011, 16:18

So, hab das Ding nun ferdisch.....

Ich schicke das jetzt an das Gericht der I. Instanz, beantrage ja aber eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen auf einer Entscheidung der III. Instanz. Wie läuft das nun? Schicke ich die Entscheidung mit oder bekommt das Gericht die Akten von der III. Instanz?
gkutes

#15

15.03.2011, 16:30

die Akten werden von der I. Instanz bei der III. Instanz angefordert.
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#16

15.03.2011, 16:33

:thx :thx :thx
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#17

15.03.2011, 16:49

So, muss die Sache jetzt doch nochmal aufrollen, nachdem mir der Chef die Sache wieder zurückgegeben hat :roll:

In der II. Instanz hat unser Mandant die Kosten des Rechtsstreites zu tragen.
In der III. Instanz hat unser Mandant - wie erwähnt - 43% der Kosten des Rechtsstreites zu tragen.

Chef meint, ich müsste die II. Instanz nicht angeben, weil das die Gegenseite dann machen müsste, denn die wollen ja das Geld von unserem Mandanten....

In der III. Instanz wurde ja beschlossen, dass unser Mandant 43% der Kosten zu tragen hat. Zählt das jetzt für die II. und die III. Instanz? Oder muss er für die II. Instanz die Kosten komplett tragen und für nur für die III. Instanz gequotelt??

Aaaaaaaaaaaaaaaaahhhhhhhhhhhhhhhhhhh. Hilfe!!!!!! Liesel und gkutes helft mir :?
gkutes

#18

15.03.2011, 16:58

Wenn das steht, Kosten des Rechtsstreits - dann ist auch der Rechtsstreit gemeint. Sonst würde da ja "Kosten der III. Instanz" stehen.

im ArbR ist hiervon nur die I. Instanz ausgeschlossen.
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#19

15.03.2011, 17:02

Ok, also verstehe ich das richtig, dass das Gericht der "letzten" Instanz über die Kosten des gesamten Rechtsstreits entscheidet, und alle vorherigen Kostenentscheidungen aufgehoben werden?

Wenn ja, wo steht das, damit ich Chef das präsentieren kann? Ich verstehe es ja jetzt, aber er nicht :lol:
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Adora Belle
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#20

15.03.2011, 17:13

Wenn Du Rechtsmittel gegen ein Urteil einlegst, dann gilt das für die gesamte Entscheidung, einschließlich der Kostenentscheidung. Die bleibt ja nicht isoliert aufrecht erhalten. Das letztinstanzliche Gericht entscheidet dann über die Kosten des gesamten Verfahrens, einschließlich aller Instanzen.
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