habe leider gerade eine "Montags-kurz-vor-Feierabend-Blockade".
Ich soll ein arbeitsrechtliches Verfahren abrechnen, in der III. Instanz, also BAG.
Im Urteil wurde eine Kostenquotelung ausgesprochen, trotz Arbeitsrecht. Unsere Partei hat 43 % der Kosten zu tragen.
Wie muss ich nun vorgehen?
1. Ich rechne den Rechtsstreit gegenüber unserem Mandanten ab.
2. Parallel dazu mache ich auch einen Kostenausgleichungsantrag? Oder macht den die Gegenseite?
Wohin richte in den Antrag? An das Gericht der I. Instanz, also ArbG oder der III. Instanz, also BAG???
Vielen Dank schon mal
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)