...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Leonie
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#11
07.03.2011, 15:02
Danke ihr seid supa
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
In Zukunft, wenn mir sowas unterkommt, weiß ich wohl auch Bescheid.
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Liesel
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#12
07.03.2011, 15:13
Kostenfestsetzungsantrag nach 106 OWiG an die Arbeitsagentur. Zinsen nicht vergessen.
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Aelizia
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#13
08.07.2014, 16:15
Hallo zusammen
Ich habe einen ganz ähnlichen Fall hier: Agentur für Arbeit Ermittlungsverfahren wg. Verdachts einer Ordnungswidrigkeit.
Wir haben dann Akteneinsicht beantragt, zwei Stellungnahmen übersandt. Dann kam heute die Mitteilung, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt worden ist.
Kann ich jetzt bei der AfA einen KfA nach 106 OWiG stellen? Und wenn ja, ist der formell wie der nach 103 ZPO?
Vl hat ja jemand ein Muster?
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Aelizia
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#14
09.07.2014, 10:13
Oder kann ich gar keinen KfA stellen, weil es gar kein Widerspruchsverfahren gab und über die Kostentragung nicht entschieden worden ist?
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Aelizia
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#15
09.07.2014, 15:26
ich schubs das nochmal hoch ... vl kann mir jemand helfen?
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Adora Belle
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#16
09.07.2014, 15:34
Auslagenerstattung vor Erlass des Bußgeldbescheides ist generell ausgeschlossen. Das ist nicht anders als beim staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren.
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Aelizia
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#17
09.07.2014, 15:44
Danke Adora Belle
Mich hatte bei meiner Recherche #12 irritiert.
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Adora Belle
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#18
09.07.2014, 15:47
Liesel hatte sicher eine Einstellung nach BGB-Erlass vor Augen.