Würde ich bei dieser Höhe so nicht gelten lassen und auf Nachweise bestehen.gkutes hat geschrieben:Das Entstehen der Auslagen wird anwaltlich versichert. Lt. <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3 ... /foreno-21" target="_blank"><a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a></a> würde das ausreichen
Was kostet ein Fax oder: Wollen die mich veräppeln?
- skugga
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Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
ja, neee -mach ich auch nicht. hab mir schon nen süffisanten Text ausgedacht. wird sich der Rpfl freuen =)
@charly - das hat meine Kollegin auch als erstes gedacht. Aber das sind mE 50 cent pro seite. Da können ja nicht so krumme Beträge rauskommen.
das ist ne große kanzlei. die werden doch wohl auch eine fax flatrate haben!?
so long - ich wollt euch nur mal wieder zeigen, was für krasse sachen es gibt (die geschichte mit dem kurier ist auch geil )
das ist ne große kanzlei. die werden doch wohl auch eine fax flatrate haben!?
so long - ich wollt euch nur mal wieder zeigen, was für krasse sachen es gibt (die geschichte mit dem kurier ist auch geil )
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Ganz klar:
Die Anwälte sitzen auf Hawaii, haben keine Telefonflat und schicken mehrmals 500 Seiten lange Schriftsätze (dreifach natürlich). Was glaubt ihr, was da an Telefon-/Faxkosten zusammen kommt.
Die haben schon recht.
Die Anwälte sitzen auf Hawaii, haben keine Telefonflat und schicken mehrmals 500 Seiten lange Schriftsätze (dreifach natürlich). Was glaubt ihr, was da an Telefon-/Faxkosten zusammen kommt.
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Na, nach VV 7001 kann das in voller Höhe verlangt werden.
Ich würde da nur mal die Höhe und die Notwendigkeit bestreiten.
Falls das geltend gemacht wird (habe ich schon gesehen), will ich wissen, wann und wofür die Kosten entstanden sind. Meist wird dann auf die Pauschale reduziert.
Im Zweifel müsste ich aber jeden einzelnen Brief/Fax prüfen und ggf. absetzen.
Und für das Gericht gilt KV 9000 GKG, da ist das anders geregelt.
Ich würde da nur mal die Höhe und die Notwendigkeit bestreiten.
Falls das geltend gemacht wird (habe ich schon gesehen), will ich wissen, wann und wofür die Kosten entstanden sind. Meist wird dann auf die Pauschale reduziert.
Im Zweifel müsste ich aber jeden einzelnen Brief/Fax prüfen und ggf. absetzen.
Und für das Gericht gilt KV 9000 GKG, da ist das anders geregelt.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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klaro nur die Höhe.
Zuletzt geändert von gkutes am 25.02.2011, 15:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Den gleichen Fall hatte ich auch schon! Wie heißen denn die Anwälte (darf man das hier sagen?)? Also ich damals mit <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> RdNr. 9 ff. zu Nr. 7000 VV argumentiert (also dass er quasi pro Seite eine Ablichtung abrechnen kann, aber keine Verbindungskosten) und Recht bekommen!
Dumm ist der, der dummes tut!
man ich suche und suche =) (Aber nach "Fax" )
Aber das will ich ja auch nicht! Musste das dann neben den Kopierkosten noch extra erstattet werden?
Die sollen gar nix bekommen für ihre extra-Faxerei!
Aber das will ich ja auch nicht! Musste das dann neben den Kopierkosten noch extra erstattet werden?
Die sollen gar nix bekommen für ihre extra-Faxerei!
Ist es nicht so dass mit der Auslagenpauschale alle anfallenden kosten zb für Briefmarken und so abgegolten sind? Sonst konnte er ja die kosten seiner Sekretärin die 2 Std Am Fax saß auch abrechnen?! Steht da nix im Gero drin?!
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Ne, die Sekretärin (nettes Eigentor), ist in der VG enthalten.
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