Hallo!
Ich soll die Eintragung einer Zwangshypothek abrechnen. Welche Nummer im RVG ist das?
Ich hab keine Ahnung.
Danke schon mal für die Hilfe
Abrechung Eintragung Zwangshypothek
Schau mal in VV Nr. 3 "Vorbemerkung 3.3.3:
Dieser Unterabschnitt gilt auch für Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek (§§ 867 und 870a ZPO), Verfahren nach § 33 FGG und für gerichtliche Verfahren über einen Akt der Zwangsvollstreckung (des Verwaltungszwangs)." Also ganz normal, wie gerichtliches Verfahren
Dieser Unterabschnitt gilt auch für Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek (§§ 867 und 870a ZPO), Verfahren nach § 33 FGG und für gerichtliche Verfahren über einen Akt der Zwangsvollstreckung (des Verwaltungszwangs)." Also ganz normal, wie gerichtliches Verfahren
- beast
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Danke schon mal für die schnelle Antwort.
Gibt es da auch eine Nummer für? Ich find hier in unserem Programmn irgendwie nix *dummvorkomm*
LG
Gibt es da auch eine Nummer für? Ich find hier in unserem Programmn irgendwie nix *dummvorkomm*
LG
[size=150]LG[/size]
[size=150]‹(•¿•)› Ausnahmen sind zahlreicher als Regeln.‹(•¿•)›[/size]
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Na, wenn ihr nur den Antrag stellt, behaupte ich mal, du nimmst regulär die Verfahrensgebühr 3100...
- butterflybabe
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Sicher kann ichs dir nicht sagen, aber sieh mal Nr. 3311 VV RVG nach.