Liebe Kolleginnen,
ich habe folgendes Problem:
Klage wegen eines Rückübertragungsanspruchs. Insgesamt neun Kläger.
Wir vertreten die Beigeladene. Die Kläger haben die Kosten der Beigeladenen zu tragen.
Nach dem ersten Verhandlungstermin - an dem wir teilgenommen haben - wurde das Verfahren nach und nach abgetrennt, da die Kläger die Klage - bis auf einen - zurückgenommen haben.
Im dem Hauptverfahren erging nach erneuter Verhandlung - an der wir nicht teilgenomen haben - ein Urteil.
Die drei abgetrennten Verfahren wurden kurz nach der Abtrennung eingestellt.
Ich habe in jedem der vier Verfahren einen KFA nach den Einzelstreitwerten gestellt, d. h. 1,3 VG, 1,2 TG, PTE und Ust.
In dem einen abgetrennten Verfahren wurde ein KFB antragsgemäß erlassen. Zu den anderen Verfahren soll ich eine Antragsberichtigung einreichen, da keine Terminsgebühr mehr entstanden ist.
M. E. ist das nicht richtig.
Ich habe doch ein Wahlrecht, ob ich die Gebühren nach den Einzelstreitwerten geltend mache oder die Gebühren nach dem Gesamtstreitwert. Die Terminsgebühr ist auch entstanden und fällt durch die Abtrennung nicht mehr weg. Dass nach der Abtrennung keine Terminsgebühr für uns mehr entstanden ist, ist m. E. unerheblich.
Liege ich hier völlig falsch?
Wie würdet Ihr abrechnen?
Prozesstrennung
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3858
- Registriert: 08.06.2007, 11:33
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Baden-Württemberg
Wenn nach der Trennung kein Termin mehr stattgefunden hat, kannst du auch die TG nicht einzeln abrechnen. In diesem Fall müsstest du die Terminsgebühr aus dem addierten Streitwert abrechnen ...
Edit: Du hast nur ein Wahlrecht, wenn die Gebühr sowohl vor als nach der Trennung angefallen ist.
Edit: Du hast nur ein Wahlrecht, wenn die Gebühr sowohl vor als nach der Trennung angefallen ist.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- Bino
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2205
- Registriert: 06.08.2007, 22:20
- Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
Und Du hast das Wahlrecht übrigens für jede einzelnen Gebührengruppe. Kannst also bei VG, TG und EG z. B. jeweils gesondert entscheiden, wie die Gebühren abrechnest.Edit: Du hast nur ein Wahlrecht, wenn die Gebühr sowohl vor als nach der Trennung angefallen ist.
- Tine
- Forenfachkraft
- Beiträge: 211
- Registriert: 03.04.2006, 10:55
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Berlin
Die TG aus dem Gesamtstreitwert, soweit alles klar.
Wie berichtige ich nun die vier KFA's korrekterweise?
1. Verfahren
Geltend gemacht:
GW: 8250,00 €
1,3 VG
1,2 TG
PTE + USt.
berichtigen:
GW: 8250,00 €
1,3 VG
1,2 TG GW: 45000,00 €
PTE + USt.
----------------------------
2. Verfahren
Geltend gemacht:
GW: 8250,00 €
1,3 VG
1,2 TG
PTE + USt.
berichtigen:
GW: 8250,00 €
1,3 VG
PTE + USt.
---------------------------------
3. Verfahren
Geltend gemacht:
GW: 14250,00 €
1,3 VG
1,2 TG
PTE + USt.
berichtigen:
GW: 14250,00 €
1,3 VG
PTE + USt.
-----------------------------------
4. Verfahren
Geltend gemacht:
GW: 14250,00 €
1,3 VG
1,2 TG
PTE + USt.
berichtigen:
GW: 14250,00 €
1,3 VG
PTE + USt.
Ist es so richtig oder muss ich die TG (Wert: 45000,00 €) i.H.v. 1.168,80 € verhätnismäßig auf die vier Verfahren verteilen.
LG Tine