außergerichtliche Kosten Sozialrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Jeanie1984
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#11

16.02.2011, 08:57

Antragstellerin zu 1 ist die Mutter von sechs Kindern (Antragsteller zu 2 bis 7). Gewährt wurde nur der Mutter die PKH.
Sam29

#12

16.02.2011, 10:46

Ok, also Bedarfsgemeinschaft. Du kannst komplett PKH mit Erhöhungen abrechnen. Die Landeskasse holt sich dann das Geld von dem Antragsgegner.
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#13

16.02.2011, 10:51

Wenn nur der Mutter als Klägerin zu 1 PKH bewilligt wurde, können keine Erhöhungsgebühren gegenüber der Staatskasse berechnet werden.

Wieso wurde denn nicht der gesamten BG PKH gewährt? Ist ziemlich ungewöhnlich.
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Jeanie1984
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#14

16.02.2011, 12:04

Keine Ahnung, die Entscheidung lag letztlich beim Sozialgericht. Aber leider ist das nicht die Antwort meiner Frage, denn der Antragsgegner hatte sich verpflichtet, die außergerichtlichen Kosten der Antragstelle zu 4 und 5 zu 1/4 (gesamt) zu übernehmen.
Sam29

#15

16.02.2011, 18:31

Nochmals, Du kannst die PKH insgesamt abrechnen. DIe Landeskasse macht ihren Anspruch, sprich die 1/4 gegenüber der Gegenseite geltend.
Das bei Mutter und Kinder in einer BG nur der Mutter PKH gewährt wird ist nicht ungewöhnlich. Die Erhöhung ist sehr wohl anzusetzen. es ist eine BG und jeder Kläger hat einen Anspruch
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Jeanie1984
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#16

16.02.2011, 20:27

Es geht mir aber nicht um die Prozesskostenhilfe, sondern darum, dass der Antragsgegner im einstweiligen Verfügungsverfahren sich im Termin verglichen hat und zwar dahingehend, dass er 1/4 der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu .. und .. übernimmt. Es waren wie gesagt insgesamt sieben Antragsteller! Ob nur einer PKH gewährt wurde, tut nicht wirklich was zu der Sache. 8)
Sam29

#17

16.02.2011, 21:22

Du kannst alle Kosten über Pkh abrechnen. Das was der Ag zu erstatten hat, holt sich die Landeskasse dann vom AG.
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