Kostenrechnung über Auslagen mit oder ohne RE-Nummer?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Kleine Zuckerfee
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#1

11.02.2011, 16:29

Hallo Ihr Lieben,

ich stehe gerade ganz gewaltig auf dem Schlauch:

Ich stelle dem Mandanten Honorarauslagen in Rechnung (Detekteikosten), sonst nichts weiter. Muss die Rechnung jetzt mit oder ohne Rechnungsnummer sein? Ich bin eigentlich für ohne Rechnungsnummer, da ja nur Auslagen und keine Gebühren in Rechnung gestellt werden, habe aber gerade voll das Brett vorm Kopf.

Vielen Dank im Voraus.
gkutes

#2

11.02.2011, 16:47

relativ einfach zu merken - wenn du Rechnung mit Umsatzsteuer hast, dann braucht die eine Nummer. Ansonsten nicht
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sunshine24
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#3

12.02.2011, 15:57

gkutes hat geschrieben:relativ einfach zu merken - wenn du Rechnung mit Umsatzsteuer hast, dann braucht die eine Nummer. Ansonsten nicht
Nur bezogen auf Rechnung an Mandanten oder allgemein?
Ich frag nur deshalb, weil wir auch Rechnungen mit Umsatzsteuer ohne Rechnungsnummer schreiben. Die sind dann z. B. an die gegnerische Haftpflicht gerichtet und adressiert. Nur wenn die HP "direkter Auftraggeber" ist, also z. B. wenn die von uns die Ermittlungsakte anfordern, bekommt die Rechnung auch eine Rechnungsnummer.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Shaya
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#4

12.02.2011, 23:04

Du kannst theoretisch für jede Rechnung eine Rechnungsnummer vergeben. In der Regel tut man dies aber nur ggü. "Auftraggebern". Daher kennst Du auch Abrechnungen ohne Rechnungsnummern z. B. ggü. gegnerischen Haftpflichtversicherungen (da kein Auftraggeber). Bzgl. der Auslagen wird es unterschiedlich gehandhabt. Gkutes hat daher vollkommen recht, daß wenn die USt ggü. dem Mandanten berechnet wird, dann wird auch eine Rechnungsnummer vergeben. Bei Auslagen ohne USt (z. B. Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten) brauchst Du keine Rechnungsnummer zu vergeben, kannst dies aber dennoch tun. Bei Detekteikosten handelt es sich um Kosten, aus denen USt gezogen wird, also - so oder so - ist eine Rechnungsnummer ggü. dem Mandanten zu vergeben. Demnach solltest Du darauf achten, daß Nettobetrag, USt und Bruttobetrag auch ausgewiesen ist in der Rechnung. (Vergleiche hierzu auch die Berichte bzgl. durchlaufender Posten.)
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#5

12.02.2011, 23:08

Ok, dann hab ich ja bisher doch alles richtig gemacht. Das wollte ich nur wissen :wink:
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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