Abrechnung Auskunftsklage und Zwangsgeldantrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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naylu
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#1

10.02.2011, 13:23

Puuh, brauch schon wieder Eure Hilfe :oops:

Wieder eine Familiensache.

1. Wir haben in einer Unterhaltssache den Antragsgegner aufgefordert, Auskunft über seine Einkommensverhältnisse zu erteilen. Außergerichtlich, Beratungshilfeschein liegt vor. Dem ist er nicht nachgekommen.
2. Sodann wurde durch uns Klage erhoben und er ist nicht zum Termin erschienen.
3. Dann haben wir einen Antrag auf Androhung von Zwangsmitteln gestellt, woraufhin wieder nichts passiert ist.
Und
4. haben wir schließlich einen Zwangsvollstreckungsauftrag wegen der Beitreibung des Zwangsgeldes gestellt.
Der Gegenstandswert wurde auf 1.200,00 € festgesetzt.

Mmmhh..... Wie sehen die Abrechnungen richtig aus?

1. GG über BRH mit späterer Anrechnung
2. VG und TG aus 1.200,00 €
3. Welche Gebühr und in welcher Höhe für den Zwangsgeldantrag? Aus einem GW von 1.200,00 geh ich mal davon aus...
4. 0,3 Gebühr aus der Höhe des angedrohten Zwangsgeldes?

Sehe ich das richtig, dass hier vier (!) Abrechnungen zu machen sind?

Sorry.... :oops: und mega :thx

Naylu
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Liesel
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#2

10.02.2011, 13:34

2. Wieso machst du eine 1,2 TG geltend? Dürfte ja ein VU ergangen sein, oder? Hälftige BerH-GeschG anrechnen.

3. Zwangsgeldantrag wird nach 3309 abgerechnet. Wurde kein SW festgesetzt?

4. Gebühr aus zu vollstreckender Forderung (3309)
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#3

10.02.2011, 13:45

Ich hätte keine 1,2 TG geltend gemacht, sondern eine 0,5 TG. Und die BRH-Gebühr auf die VG angerechnet.
Ein GW von 1.200 € wurde festgesetzt. Mit "in welcher Höhe" meinte ich die Quote. Aber wenn Du auf 3309 verweist, dann eine 0,3er?

Also sehe ich das richtig, dass ich

1. eine BRH-Abrechnung über eine GG mache
2. eine Abrechnung aus 1.200,00 € mit TG und VG (inkl. der Anrechnung der halben BRH)
3. eine 0,3er Rechnung aus 1.200,00 € für den Zwangsgeldantrag
4. eine 0,3er Rechnung für den Vollstreckungsauftrag

oder wird 2., 3. und 4. in eine Rechnung zusammengefasst?
Läuft alles über PKH :roll:

Danke
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#4

10.02.2011, 13:55

Das sind vier verschiedene Rechnungen. Hast du denn für die Vollstreckung PKH mit Beiordnung? Die Vollstreckung hat ja auch ein anderes AZ.

Das mit der TG hatte ich falsch gelesen. :oops:
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#5

10.02.2011, 13:57

Ja, haben für alles PKH. Und für die Vollstreckung gibts den mega-rießigen Streitwert von 150,00 € :lol:

Vielen Dank für Deine Hilfe. Jetzt mach ich mich mal dran...
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#6

10.02.2011, 14:00

Für die ZV nur PKH oder PKH mit Beiordnung?
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#7

10.02.2011, 14:02

nur PKH...
Soll ich es riskieren oder uns erst noch beiordnen lassen??
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#8

10.02.2011, 14:02

Du bekommst keine nachträgliche Beiordnung mehr.
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#9

10.02.2011, 14:04

Ach mist.....
Dann hoffen wir mal, dass der Mandant diese superhohe Rechnung zahlen kann :cry:

Dankeschön.......
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#10

10.02.2011, 14:06

Konntet ihr das Zwangsgeld nicht beitreiben? Der Gegner ist doch verpflichtet, die Gebühren mit zu zahlen.
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