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Wieder eine Familiensache.
1. Wir haben in einer Unterhaltssache den Antragsgegner aufgefordert, Auskunft über seine Einkommensverhältnisse zu erteilen. Außergerichtlich, Beratungshilfeschein liegt vor. Dem ist er nicht nachgekommen.
2. Sodann wurde durch uns Klage erhoben und er ist nicht zum Termin erschienen.
3. Dann haben wir einen Antrag auf Androhung von Zwangsmitteln gestellt, woraufhin wieder nichts passiert ist.
Und
4. haben wir schließlich einen Zwangsvollstreckungsauftrag wegen der Beitreibung des Zwangsgeldes gestellt.
Der Gegenstandswert wurde auf 1.200,00 € festgesetzt.
Mmmhh..... Wie sehen die Abrechnungen richtig aus?
1. GG über BRH mit späterer Anrechnung
2. VG und TG aus 1.200,00 €
3. Welche Gebühr und in welcher Höhe für den Zwangsgeldantrag? Aus einem GW von 1.200,00 geh ich mal davon aus...
4. 0,3 Gebühr aus der Höhe des angedrohten Zwangsgeldes?
Sehe ich das richtig, dass hier vier (!) Abrechnungen zu machen sind?
Sorry....
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Naylu