Anrechnung GG auf VerfG (höherer GSW)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Myszka
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#1

04.02.2011, 11:48

Hallo alle zusammen,
stehe irgendwie voll auf dem Schlauch.
Folgender Fall.
Aufforderungsschreiben Gegenstandswert: € 982,23
gerichtliches Verfahren GSW € 1.665,74
Im Urteil wurden uns die außergerichtlichen Kosten zugesprochen (aus GSW € 982,23)

KFA:
Verfahrensgeb. + Terminsgeb. aus € 1.665,74
Anrechnung Geschäftsgebühr erfolgt doch aus dem GSW € 982,23 oder doch aus dem GSW € 1.665,74?
Die Rechtspflegerin hat aus € 1.665,74 angerechnet. Hmm, hat sie Recht?

Vielen Dank für eure Hilfe!
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Liesel
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#2

04.02.2011, 11:51

Anrechnung hälftige GeschG aus 982,23 Euro, wenn aus diesem GW die komplette GeschG tituliert wurde.
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#3

04.02.2011, 11:57

würde ich auch so sehen...
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sunny84
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#4

04.02.2011, 11:58

:zustimm
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Myszka
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#5

04.02.2011, 12:01

Sehe ich auch so. Dann lege ich jetzt mal Erinnerung ein.

:thx
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#6

04.02.2011, 12:05

Es wird nur aus einem Betrag angerechnet, der auch in das streitige Verfahren übergegangen ist. Da lediglich 982,23 € nach deiner Schilderung von der außergerichtlichen Aufforderung ins streitge Verfahren übergegangen sind, erfolgt auch nur aus diesem Betrag die Anrechnung.
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