Hallo alle zusammen,
stehe irgendwie voll auf dem Schlauch.
Folgender Fall.
Aufforderungsschreiben Gegenstandswert: € 982,23
gerichtliches Verfahren GSW € 1.665,74
Im Urteil wurden uns die außergerichtlichen Kosten zugesprochen (aus GSW € 982,23)
KFA:
Verfahrensgeb. + Terminsgeb. aus € 1.665,74
Anrechnung Geschäftsgebühr erfolgt doch aus dem GSW € 982,23 oder doch aus dem GSW € 1.665,74?
Die Rechtspflegerin hat aus € 1.665,74 angerechnet. Hmm, hat sie Recht?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Anrechnung GG auf VerfG (höherer GSW)
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Anrechnung hälftige GeschG aus 982,23 Euro, wenn aus diesem GW die komplette GeschG tituliert wurde.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- sunny84
- chronisch müde
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1898
- Registriert: 15.06.2007, 20:39
- Beruf: gelernte RA-Fachangestellte, jetzt Justizbeschäftigte
- Software: Andere
- Wohnort: in der schönen Eifel
![Zustimm-Smiley :zustimm](./images/smilies/zustimm.gif)
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
- Geniesserin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2513
- Registriert: 07.02.2009, 17:59
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: eine Friedensstadt
Es wird nur aus einem Betrag angerechnet, der auch in das streitige Verfahren übergegangen ist. Da lediglich 982,23 € nach deiner Schilderung von der außergerichtlichen Aufforderung ins streitge Verfahren übergegangen sind, erfolgt auch nur aus diesem Betrag die Anrechnung.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich