Mandant hat zuviel gezahlt!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Ichbins2010
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#1

01.02.2011, 17:24

Hallo!

Bei uns hat ein Mandant 1,60 € zuviel bezahlt. Wie buch ich denn jetzt die Erstattung an ihn?

LG!
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tweetyS
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#2

01.02.2011, 17:54

Wie hast Du denn die Einnahme gebucht? Wie wär's mit Fremdgeld?
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Rumpelstilzchen
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#3

01.02.2011, 21:20

Möglicherweise kann die Akte aber nicht abgelegt werden, so lange noch ein Betrag im Fremdgeld steht. Wie wär´s mir zurückzahlen?
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Gruftie
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#4

01.02.2011, 21:24

Wie wär´s mir zurückzahlen?
Dann sollteste vielleicht Deine Kontoverbindung angeben... :vogel
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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Rumpelstilzchen
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#5

01.02.2011, 21:27

War wohl ein "Freudscher Verschreiber". Trotzdem aber Danke für´s Angebot :lol:
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tweetyS
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#6

01.02.2011, 23:19

Die Frage war doch, wie die ERSTATTUNG gebucht werden soll.
grommelie
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#7

02.02.2011, 06:42

Wenn Du den überzahlten Betrag auch auf Gebühren gebucht hast, dann gibt es bei RA-Micro auch die Buchungsart "Gebührenrückzahlung". Wenn Du bereits auf Fremdgeld gebucht hast, dann bezahl es einfach zurück und buch es als "Fremdgeldauszahlung"
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