...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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SSchall
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#1
28.01.2011, 11:56
Hallo,
und noch eine Frage
Ein Rechtsstreit vor dem AG war terminiert. Die Parteien haben sich dank der Prozessbevollmächtigten außergerichtlich geeinigt; der Rechtsstreit wurde für erledigt erklärt. Der Termin wurde aufgehoben. Bekommen wir jetzt nur die 1.3 Verf. Geb. und die 1.2 Te. Geb. oder bekommen wir noch eine Gebühr für die Erledigung?
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Adora Belle
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
28.01.2011, 12:04
Erledigung gibt es nur im Verwaltungsrecht. Einigungsgebühr entsteht aber. Allerdings nur i.H.v. 1,0 weil der Gegenstand anhängig war.
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Buffi
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#3
28.01.2011, 12:16
*zustimm*
Wir leben alle unter dem selben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
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SSchall
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