Hallo,
und noch eine Frage
Ein Rechtsstreit vor dem AG war terminiert. Die Parteien haben sich dank der Prozessbevollmächtigten außergerichtlich geeinigt; der Rechtsstreit wurde für erledigt erklärt. Der Termin wurde aufgehoben. Bekommen wir jetzt nur die 1.3 Verf. Geb. und die 1.2 Te. Geb. oder bekommen wir noch eine Gebühr für die Erledigung?
Erledigung des Verfahrens
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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Erledigung gibt es nur im Verwaltungsrecht. Einigungsgebühr entsteht aber. Allerdings nur i.H.v. 1,0 weil der Gegenstand anhängig war.