Streitwert Haus

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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SSchall
Kennt alle Akten auswendig
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#1

27.01.2011, 15:45

Hallo,

ganz kurze Frage - dann muss ich vielleicht nicht ewig umherblättern...

Eheleute hatten ein Haus (Wert 260.000 Euro). Sie bekommt jetzt 130.000 Euro, dafür dass sie auszieht. Alles notariell geklärt etc. Nehme ich für die Rechnung jetzt die 130.000 Euro oder die 260.000 Euro? Und bitte bitte, wenn es geht, mit nem §, aus dem sich das ergibt oder eine Erklärung oder so. Meine Chefin will immer Nachweise sehen :-)
rosa

#2

29.01.2011, 09:49

Die Frage lässt sich nur beantworten, wenn man euren Auftrag kennt.

Kam die Partei zu euch und sagt "ich will das Haus behalten" und ihr habht euch dann so geeinigt dass sie nun doch auszieht und ausbezahlt wird, dann richtet sich der GW nach dem Haus dass sie haben wollte, also 260.000

Kam sie und sagte zb "ich soll ausziehen und soll nur 50.000 euro bekommen" und ihr habt dann beantragt, dass sie 150 .000 bekommt, dann ist der GW 150.000

Schau also nach, wofür ihr beauftragt wurdet.
Jupp03/11

#3

29.01.2011, 15:53

vielleicht guckt die Chefin selbst mal in die ZPO. Kann bei dem Gesetzestext vorne anfangen, wird dann relativ schnell fündig. :roll:
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