Anrechnung der VG bei einem KFA seitens des Beklagten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Coonie
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#1

04.07.2007, 11:32

Hallo zusammen!

Dies ist mein erster Beitrag und hoffe, hier die ersehnte Antwort zu erhalten. Falls dieses Thema bereits einmals diskutiert wurde, bitte ich um Mitteilung des Links, da ich bislang nicht fündig geworden bin.

Zur Vorgeschichte: In einer wettbewerbsrechtlichen Angelegenheit haben wir versucht für unseren Mandanten außergerichtlich eine Einigung zu erzielen. Dies war nicht möglich und er wurde sodann verklagt. Nach einigem Hin und Her erging ein klageabweisendes Urteil und die Kosten wurden dem Kläger auferlegt. Wir haben KFA gestellt mit 1,3 VG und 1,2 TG und bekommen nun die Anfrage des Gerichts wegen der evtl. entstandenen GG. Nun werden wir den KFA entsprechend reduzieren müssen und die GG bei der Ge-genseite einfordern.

Meine Frage: hat jemand diesbezüglich schon Erfahrungen gesammelt und muss ich erst das KF-Verfahren abwarten, bevor ich mich an die Gegenseite wende? Schicke ich denen eine ganz normale Rechnung über meine GG und hoffe auf Zahlung? Muss ich die Rech-nung bei Nichtzahlung einklagen oder kann ich die auch per MB geltend machen?

Ich danke für eure Hilfe und bin um jede Antwort dankbar!
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luccimaus
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#2

04.07.2007, 11:34

(':welcome')
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StineP

#3

04.07.2007, 12:04

Also im Grunde haben die natürlich recht.

Versteh ich das richtig, dass Ihr die Klägerseite vertreten habt?

Die Anrechnung der GG ist nur dann notwendig, wenn Ihr die auch mit eingeklagt habt. Habt ihr das nicht getan, dann brauch natürlich im KFB auch keine Anrechnung erfolgen.

Grundsätzlich stimmt es, dass Ihr dann die Forderung bei der Gegenseite erheben könnt. Ich würde die auffordern zur Zahlung der GG. Sollten die nicht reagieren, würde ich nen MB beantragen.. DIe Klage jetzt noch zu erweitern um die GG geht ja leider nicht.

Im Übrigen auch von mir herzlich willkommen.
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Coonie
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#4

04.07.2007, 12:19

Ne, wir vertreten den Beklagten.

Eine GG haben wir bislang noch nicht einmal gegenüber dem Mandanten abgerechnet.... Das ist ja das, was mir irgendwie nicht so ganz einleuchten will. :?: Der "Aha-Effekt" wird sicherlich noch kommen..... Doch wenn ich ja verklagt werde und am Ende die Klage abgewiesen wird, wird die Sache wohl irgendwie komplizierter.
Ich bin davon ausgegangen, dass ich nur dann meinen KFA reduzieren muss, wenn ich auch vorher die gesamte GG geltend gemacht habe. Da dies nicht der Fall ist haben wir einen Standart KFA gestellt und uns nicht den Kopf über die neue Regelung zerbrochen...
StineP

#5

04.07.2007, 12:22

Hm, das ist komisch. Nein, die GG lässt du trotzdem außer acht, weil du als Beklagter die GG nicht als Verzugsschaden einforderst. Das geht logischerweise nur andersrum, wenn du Kläger bist..

Zu deinem letzten Satz: genau so ist das auch.. Vielleicht hat das Gericht sich nur vertan!

Schreib doch mal, dass das nicht sein kann, da Ihr die Beklagtenseite vertreten habt und dementsprechend keine GG eingeklagt wurde, womit sich automatisch im KFB die VG NICHT vermindert.
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Coonie
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#6

04.07.2007, 12:29

Also haben wir es doch richtig gemacht und nur das Gericht stiftet hier Verwirrung?
Die Anfrage des Gerichts war auch irgendwie schräg. "...wird auf die Entscheidung des BGH .. hingewiesen. Danach kann, wenn GG angefallen ist, die VG nur noch anteiligt festgesetzt werden. Vor Erlass KFB muss von Ihnen angegeben werden, ob und in welcher Höhe eine GG entstanden ist."
Müsste meine Antwort jetzt lauten, dass die GG zwar entstanden ist, dies aber in diesem Fall irrelevant ist, da die Entscheidung des BGH hier nicht anwendbar ist, weil wir die Beklagten vertreten?
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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StineP

#7

04.07.2007, 12:32

Jepp. Die haben da offensichtlich was verwechselt ;)

Auch für deine letzte Frage: ja.
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#8

04.07.2007, 12:34

Na dann werde ichs mal so versuchen berichten wie es gelaufen ist.
Vielen Dank!
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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