...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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jucla1301
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#1
27.01.2011, 08:43
Hallo!
Hab mal eine Frage.
Muss einen KV abrechnen, in welchem zwei Leute vollmachtlos vertreten werden.
Wenn ich den Vertretenen jetzt den Entwurf für die Genehmigungserklärung schicke, fällt dann eine extra Gebühr für die Fertigung des Entwurfes an?
Bitte um Hilfe!!!
Vielen Dank!
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Lovis
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#2
27.01.2011, 09:13
Hallo!
Ist das eine Frage zum RVG oder zur KostO?
Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen
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Lovis
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#3
27.01.2011, 09:13
Hallo!
Ist das eine Frage zum RVG oder zur KostO?
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jucla1301
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Lovis
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#5
27.01.2011, 09:55
Es fällt m. E. für jeden Entwurf eine extra Gebühr nach § 38 II 1, 145 I 1 (5/10) KostO an. Den Wert entnimmst du § 40 KostO.
Gruß
Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen