Mahlzeit.
Unsere Mdt. hat vor dem ArbG PKH bewilligt bekommen. Nun beabsichtigt das Gericht den Streitwert wie folgt festzusetzen (wir erklären uns dami einverstanden):
Es ist beabsichtigt, den Streitwert für das Verfahren auf 7.505,00 € und den Vergleich auf 8.005,00 € festzusetzen (für den Kündigungsschutzantrag sind drei Bruttomonatseinkommen a 1600,00 € in Ansatz gebracht worden, für den Weiterbeschäftigungsantrag ist ein Bruttoeinkommen berücksichtigt worden, der allgemeine Feststellungsantrag hat den Streitwert um 0,3 Bruttoeinkommen erhöht; für den Antrag auf Auszahlung der Provision wurden 500,00 € und für den diesbezüglichen Auskunftsantrag 125,00 angesetzt; für den Mehrvergleich hinsichtlich der miterledigten etwaigen Schadensersatzansprüche wurden weitere 500,00 € angesetzt).
Ich würde nunmehr so abrechnen:
1,3 Verfahrensgebühr § 49 RVG i.V.m. Nr. 3100 VV RVG 7.505,00 304,20 €
0,8 Verfahrensgebühr § 49 RVG i.V.m. Nr. 3101 VV RVG 500,00 5,20 €
- Obergrenze gem. § 15 Abs. 3 RVG 1,30 aus Wert 8005,00 € berücksichtigt -
1,2 Terminsgebühr § 49 RVG i.V.m. Nr. 3104 VV RVG 8.005,00 285,60 €
1,0 Einigungsgebühr § 49 RVG i.V.m. Nr. 1003 VV RV 7.505,00 234,00 €
1,5 Einigungsgebühr § 49 RVG i.V.m. Nr. 1000 VV RVG 500,00 67,50 €
- Obergrenze gem. § 15 Abs. 3 RVG 1,50 aus Wert 8005,00 € berücksichtigt -
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00
Nettobetrag 916,50
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 174,14
zu zahlender Betrag 1.090,64
Probleme mit dem Mehrvergleich
- Langstrumpf
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- Pisten_huhn83
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Liebe Grüße
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Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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Ich hatte auch erst gestern solch eine Rechnung zu schreiben... und bin jedes mal froh, wenn ich solch eine Akte vom Tisch habe... aber ich stimme ebenfalls zu, m.E. alles richtig gemacht ...
Wir leben alle unter dem selben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
- Langstrumpf
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Danke für die schnellen Antworten, ich bin mir immer so unsicher bei diesem Mehrvergleich.
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