Erhöhungsgebühr in der Zwangsversteigerung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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QuietscheEntchen
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#1

24.01.2011, 11:50

Hallo an alle,

ich muss gerade eine Rechnung für unsere Mandanten erstellen (Eheleute).
Da ich die Gebühr Nr. 3311 Ziffer 1 und die Gebühr Nr. 3311 Ziffer 6 habe, ist nun mein Problem, dass ich mir nicht sicher bin, ob ich beide Gebühren um 0,3 erhöhen kann oder nur eine !? Ich bin leicht verwirrt :ohmann
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Liesel
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#2

24.01.2011, 12:02

Du kannst beide Gebühren erhöhen, da es jeweils Verfahrensgebühren sind.
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#3

24.01.2011, 12:08

alles klar :D vielen vielen dank dafür...
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#4

03.02.2011, 15:10

Könnte mir jemand vielleicht noch den schriftlichen Nachweis dafür nennen, dass ich wirklich beide Gebühren um 0,3 erhöhen darf...
Ich suche jetzt schon seit Anfang der Woche danach, kann aber leider nichts finden :(
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#5

03.02.2011, 15:17

In 1008 steht: Die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr erhöht sich für weitere Person um ....

Da sowohl 3311 Ziff 1 als auch 3311 Ziff. 6 Verfahrensgebühren sind, werden beide erhöht.
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#6

03.02.2011, 15:26

ja, das habe ich auch schon gelesen. korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege, aber es handelt sich doch um eine gebühr, die nur nach "unterpunkten" entsteht. die gebühr an sich ist doch aber ein und dieselbe...!?
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#7

03.02.2011, 15:30

Es handelt sich aber um Verfahrensgebühren, die "nebeneinander" für zwei verschiedene Tätigkeiten entstehen.

Ich habe die 3311 Ziff. 1 und Ziff. 6 bei uns im Gebührenprogramm eingegeben und sie wurden beide mit Erhöhung berechnet.
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#8

03.02.2011, 15:31

:thx dann vertrau ich mal darauf... :D
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#9

15.08.2011, 17:14

Entsteht eine Erhöhungsgebühr auch, wenn es in dem Zwangsversteigerungsverfahren drei Miteigentümer gibt und wir einen gegen die beiden anderen vertreten? Wie z.B. in der Zwangsvollstreckung bei Vertretung gegen 2 oder mehr Schuldner gibt es die Erhöhungsgebühr doch auch für jeden weiteren Schuldner, oder???
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#10

15.08.2011, 17:20

Du schmeißt ein bißchen was durcheinander: Die Erhöhungsgebühr gibt es nur für mehrere Auftraggeber.
Bei mehreren Schuldnern können die Gebühren gesondert für jeden Schuldner anfallen, das ist was anderes. :wink:
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