Leistungszeit Beratungshilfe

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Mimiho
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#1

22.01.2011, 15:34

Ich hänge gerade an folgendem Problem fest und bin etwas verwirrt: Wir haben die Mandantin im November 2010 im Wege der Beratungshilfe beraten. Jetzt stelle ich ihr den Eigenanteil in Rechnung. Ist die Leistungszeit jetzt November 2010 oder, weil ich die Rechnung im Januar 2011 mit einer Rechnungs-Nr. aus 2011 schreibe, November 2010 bis Januar 2011??? :nachdenk
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LuzZi
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#2

22.01.2011, 17:10

Ist das nicht Jacke wie Hose?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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sunshine24
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#3

22.01.2011, 18:24

Den Zeitraum angeben, in dem ihr tätig wart - also November 2010 (so handhabe ich das auf jeden Fall immer)
Zuletzt geändert von sunshine24 am 22.01.2011, 20:50, insgesamt 1-mal geändert.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
LittleMama
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#4

22.01.2011, 20:41

Also ich gebe immer den LeistungsZEITRAUM an, also wenn ihr im Nov. 2010 bis jetzt die Akte aktiviert hattet, dann gibst das bei der Abrechnun oben rechts ein...

Manchmal verändern sich ja auch die finanziellen Verhältnisse des Mdt., sodass BH vielleicht schon wieder wegfällt... Deswegen legst Du ja auch die Anlagen des Mdt. bei, die bei Beauftragung aktuell waren (SGB-II-Bescheid) aus dem Zeitraum usw..

So kenne ich das! -> und so mache ich es auch!
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wird auch immer nur das bleiben, was er bereits ist!


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sunshine24
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#5

22.01.2011, 20:55

Naja, aber nehmen wir jetzt mal an:

Wir waren in einer Sache von April bis Dezember 2010 tätig und die Sache ist auch seit Dezember 2010 erledigt. Dann wandert die Akte wieder in den Schrank, ohne vorher ne Rechnung zu schreiben. Dann im März fällt auf, dass da noch keine Rechnung geschrieben wurde, und hole das somit im März nach. Als Leistungszeitraum gebe ich dann an April bis Dezember 2010 und nicht April 2010 bis März 2011. M. E. kann der Leistungszeitraum nicht davon abhängig gemacht werden wie lange die Akte aktiviert ist.
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#6

23.01.2011, 00:36

Ja das stimmt schon, aber die akte ist ja auch noch so lange aktiviert, bis ihr einen Zahlungseingang habt, dann erst legt ihr die doch ab (so wie alle, nehme ich an)?! Oder??

Und wenn Du den Zeitraum nimmst (den letzten) in dem ihr das letzte Mal tätig gewesen seid und das ist meinetwegen schon ein bisschen länger her, dann könnte Dir das Ding ganz schnell um die Ohren fliegen.... Deshalb: Aktenanlage - Abrechnung...

Aber eigentlich auch völlig egal, weil ich bis jetzt des Zeitraums wegen nie ne Monierung bekommen habe.. Meistens verhalten die sich ja über die Höhe der Abrechnung, über fehlende Anlagen, über einen Beratungsschein der sich angeblich wiederum über mehrere Angelegenheiten verhält usw usw... Kennt man ja die ganzen Spielchen..

Von daher ist es m. E. Jacke wie Hose.. (wollte auch nur mal meinen Senf dazu geben :) )
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