Der Streitwert für das Klageverfahren ist doch höher, also gehe ich mal davon aus, der Anspruch, um den es außergerichtlich ging, voll ins Klageverfahren übergegangen ist. Somit mußt du die 0,65 aus dem außergerichtlichen Streitwert anrechen.
Du mußt doch die GeschG nicht im KAA aufführen, nur die Anrechnung mußt du vornehmen.
1,3 VG xxx Euro
abzüglich 0,65 GeschG aus Wert x Euro - 55,25 Euro
Anrechnung der GG neu geregelt!
Hallo an die "Gemeinde",
habe sonst immer alles so interessiert verfolgt. Jetzt habe ich eine Frage:
Im Urteil sind die vorgerichtlichen Kosten mit ausgeurteilt. Jetzt frage ich wegen des Kostenfestsetzungsantrages. Muss ich die vorgerichtlichen Kosten mit "einsetzen" und anrechnen oder lasse ich sie ganz weg?
Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar. Irgendwie bin ich aus der "Krankheit" noch nicht ganz zurück.
Dhttp://www.foreno.de/viewtopic.php?f=98&t=5721&start=10#anke" target="blank schön für die gütigen Hinweise sagt das "gelchen" Anrechnung der GG neu geregelt!
habe sonst immer alles so interessiert verfolgt. Jetzt habe ich eine Frage:
Im Urteil sind die vorgerichtlichen Kosten mit ausgeurteilt. Jetzt frage ich wegen des Kostenfestsetzungsantrages. Muss ich die vorgerichtlichen Kosten mit "einsetzen" und anrechnen oder lasse ich sie ganz weg?
Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar. Irgendwie bin ich aus der "Krankheit" noch nicht ganz zurück.
Dhttp://www.foreno.de/viewtopic.php?f=98&t=5721&start=10#anke" target="blank schön für die gütigen Hinweise sagt das "gelchen" Anrechnung der GG neu geregelt!
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
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Hallo gelchen
Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit
Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)
http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank
Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist ).
Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.
Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.
Vielen Dank,
Das Forenteam.
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Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist ).
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Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
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- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Jep, alles schick jetzt. Die Berufsangabe ist halt notwendig.
Da tituliert ist, rechnest Du im KFA die hälftige GG an. Mit aufgeführt wird die GG aber nicht.
Da tituliert ist, rechnest Du im KFA die hälftige GG an. Mit aufgeführt wird die GG aber nicht.
Hallo an die Gemeinde,
vielen Dank den beiden helfenden Autorinnen,
ich habe den KAA so gefertigt und warte nun ab, wie das Gericht entscheidet. Ob ich also alles richtig verstanden und umgesetzt habe.
Nochmals Danke schön und bis demnächst sagt
Gelchen
http://www.foreno.de/images/smilies/dankeschild.gif" target="blank
http://www.foreno.de/images/smilies/huepf.gif" target="blank
vielen Dank den beiden helfenden Autorinnen,
ich habe den KAA so gefertigt und warte nun ab, wie das Gericht entscheidet. Ob ich also alles richtig verstanden und umgesetzt habe.
Nochmals Danke schön und bis demnächst sagt
Gelchen
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hthttp://www.foreno.de/viewtopic.php?f=" target="blank ... iew=unread#
Hallo an die Gemeinde und die beiden Helfer jenniver und Adora Belle,
Entschuldigung für mein längeres Schweigen, aber es war Pfingsten und viele andere wichtige Arbeiten im Büro. Nun habe ich die beiden Antworten auf meinen Weg gebracht und bedanke mich recht herzlich. Mal sehen, ob das Gericht so entscheidet, wie ich es beantragt habe. Ich melde mich wieder.
Also nochmals http://www.foreno.de/posting.php?sid=a6 ... 6efaab1d7a#" target="blank
Gelchen
Hallo an die Gemeinde und die beiden Helfer jenniver und Adora Belle,
Entschuldigung für mein längeres Schweigen, aber es war Pfingsten und viele andere wichtige Arbeiten im Büro. Nun habe ich die beiden Antworten auf meinen Weg gebracht und bedanke mich recht herzlich. Mal sehen, ob das Gericht so entscheidet, wie ich es beantragt habe. Ich melde mich wieder.
Also nochmals http://www.foreno.de/posting.php?sid=a6 ... 6efaab1d7a#" target="blank
Gelchen