Abrechnung nach Erledigung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nadine_18
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#1

12.01.2011, 10:39

Hallo,

meine Frage:

Wir haben Mahnbescheid beantragt wurde auch zugestellt, dann hat Gegner bezahlt.

So nun haben wir vor dem AG die Sache für erledigt erklärt, die Kosten wurden sodann dem Gegner auferlegt.

Kommt hier eine 0,8 VG oder eine 1,3 VG in Betracht, da wir ja nur den Schriftsatz mit der Erledigung ans AG geschickt haben.

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten :thx
gkutes

#2

12.01.2011, 10:41

wie kommt ihr zum AG, wenn der Sch nach dem MB gleich bezahlt?
Nadine_18
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 45
Registriert: 05.03.2008, 10:33

#3

12.01.2011, 10:43

natürlich erst nachdem VB beantragt wurde, er hat Widerspruch erhoben, wir GK bezahlt und dann hat er bezahlt...

sorry total falsch ausgedrückt :oops:
gkutes

#4

12.01.2011, 11:14

die erledigungserklärung löst eine 1,3 VG aus
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