Hallo,
meine Frage:
Wir haben Mahnbescheid beantragt wurde auch zugestellt, dann hat Gegner bezahlt.
So nun haben wir vor dem AG die Sache für erledigt erklärt, die Kosten wurden sodann dem Gegner auferlegt.
Kommt hier eine 0,8 VG oder eine 1,3 VG in Betracht, da wir ja nur den Schriftsatz mit der Erledigung ans AG geschickt haben.
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten