Ich brauch mal fix eure Hilfe.
Habe gerade eine hitzige Diskussion mit meiner Kollegin.
Vorgerichtliches Verfahren
Mahnverfahren
Streitiges Verfahren
Ich rechne doch die 0,65 an und auch die 1,0 3305.
Richtig?
Anrechnung der GG neu geregelt!
- rena
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Huhu, ich habe hier einen Verkehrsunfall.
Der überwiegende Schaden wurde bereits reguliert und hierzu hat die gegn. HV die Geschäftsgebühr bereits erstattet.
Nun stehen noch ca. 170 € zur Zahlung aus, die nun eingeklagt werden. Zu welchem GW mache ich nun die Geschäftsgebühr geltend???
Der überwiegende Schaden wurde bereits reguliert und hierzu hat die gegn. HV die Geschäftsgebühr bereits erstattet.
Nun stehen noch ca. 170 € zur Zahlung aus, die nun eingeklagt werden. Zu welchem GW mache ich nun die Geschäftsgebühr geltend???
Leider fehlt mir die Zeit, die ersten 57 Seiten durchzulesen. Mein Problem ist, dass wir nach einem Unterhaltsprozess PKH abgerechnet haben und die GG nicht berücksichtigt haben.
Edit by JSanny:
Die eigentlich Frage ist hier zu finden:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=29822
Edit by JSanny:
Die eigentlich Frage ist hier zu finden:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=29822
Folgendes Problem:
In einer Erbsache ist ein Teilanerkenntnisurteil (über die Sache selber) ergangen, dann folgte ein Schlussurteil, in dem die Klage abgewiesen wurde und auch über die Kosten entschieden wurde (wir hatten natürlich brav die GG miteingeklagt). Frage (von meinem Chef natürlich ): Können wir gegen das Schlussurteil in Bezug auf die Kostenfrage Berufung einlegen (meines Erachtens ja...)? Hat vielleicht evtl. jmd. darüber ein Urteil o.ä.???
In einer Erbsache ist ein Teilanerkenntnisurteil (über die Sache selber) ergangen, dann folgte ein Schlussurteil, in dem die Klage abgewiesen wurde und auch über die Kosten entschieden wurde (wir hatten natürlich brav die GG miteingeklagt). Frage (von meinem Chef natürlich ): Können wir gegen das Schlussurteil in Bezug auf die Kostenfrage Berufung einlegen (meines Erachtens ja...)? Hat vielleicht evtl. jmd. darüber ein Urteil o.ä.???
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Juhu,
ich habe gerade wieder eine Klage vorbereitet. Habe mich auf das Urteil des BGH vom 07.03.07 - VIII ZR 86/06 - bezogen und die kompletten vorprozessualen Kosten mit reingenommen. Da es zwei Auftraggeber sind, habe ich auch die 1,6 GG als Nebenforderung geltend gemacht? Ist das richtig? Hat jemand eine Idee wie ich das dem Gericht schreiben kann? Wäre für eine schnelle Antwort dankbar.
Tschaui
ich habe gerade wieder eine Klage vorbereitet. Habe mich auf das Urteil des BGH vom 07.03.07 - VIII ZR 86/06 - bezogen und die kompletten vorprozessualen Kosten mit reingenommen. Da es zwei Auftraggeber sind, habe ich auch die 1,6 GG als Nebenforderung geltend gemacht? Ist das richtig? Hat jemand eine Idee wie ich das dem Gericht schreiben kann? Wäre für eine schnelle Antwort dankbar.
Tschaui
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Hallo kann mir jemand dringend zum Thema Kostenausgleichung und Geschäftsgebühr Anrechnung Verfahrensgebühr helfen!! Wäre wirklich dringend, ich muss einen Kostenausgleichungsantrag machen.
Die Geschäftsgebühr mit einem Streitwert in Höhe von 1.092,76 EUR (1,3 Gebühr 110,50 + PTE 20,00 EUR + Mwst. = insgesamt 155,30 EUR) ist im Urteil mit verurteilt worden. Nun ist die Klägerin aber verurteilt worden 1/3 der Kosten zu tragen und der Beklagte 2/3. Es muss also ein Kostenausgleichungsantrag gestellt werden. Nur ich weiß jetzt nicht wie ich die Verfahrengebühr nach 3100, 1,3 mit Streitwert 1.673,03 EUR (festgesetzt worden der Streitwert) mit der Geschäftsgebühr (im Urteil mit verurteilt komplett) im Kostenausgleichungsantrag anrechnen soll. Wie soll dies im Antrag aussehen? Wird es später einfach mit 55,25 EUR am Ende der Bruttorechnung abgezogen oder wie soll die Verfahrensgebühr verringert werden.
Ich würde mich freuen wenn mir da ein alter Fuchs helfen könnte.
mfg
Die Geschäftsgebühr mit einem Streitwert in Höhe von 1.092,76 EUR (1,3 Gebühr 110,50 + PTE 20,00 EUR + Mwst. = insgesamt 155,30 EUR) ist im Urteil mit verurteilt worden. Nun ist die Klägerin aber verurteilt worden 1/3 der Kosten zu tragen und der Beklagte 2/3. Es muss also ein Kostenausgleichungsantrag gestellt werden. Nur ich weiß jetzt nicht wie ich die Verfahrengebühr nach 3100, 1,3 mit Streitwert 1.673,03 EUR (festgesetzt worden der Streitwert) mit der Geschäftsgebühr (im Urteil mit verurteilt komplett) im Kostenausgleichungsantrag anrechnen soll. Wie soll dies im Antrag aussehen? Wird es später einfach mit 55,25 EUR am Ende der Bruttorechnung abgezogen oder wie soll die Verfahrensgebühr verringert werden.
Ich würde mich freuen wenn mir da ein alter Fuchs helfen könnte.
mfg
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Gehe mal davon aus, daß ihr die Klägerin vertretet. Dann rechnest du einfach auf die VG eine 0,65 GeschG (55,25 Euro) an.
LEBE DEN MOMENT
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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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Danke Liesel, für die schnelle Antwort.
Aber die Verfahrengebühr hat einen Streitwert von 1.673,03 EUR.Im Kostenausgleichungsantrag kann ich die GG nicht aufführen. Soll ich von der VG in Höhe von 172,90 EUR einfach die 55,25 EUR abziehen?
Aber die Verfahrengebühr hat einen Streitwert von 1.673,03 EUR.Im Kostenausgleichungsantrag kann ich die GG nicht aufführen. Soll ich von der VG in Höhe von 172,90 EUR einfach die 55,25 EUR abziehen?