Tach Tach und noch einmal ein gesundes neues Jahr an das gesamte Forum
Bin mal wieder am Rechnungen schreiben und mein Chef hat mich etwas verunsichert... Folgender Fall
Strafsache vor der 2. großen Strafkammer des LG mit zwei Richtern (ein Vorsitzender und eine beisetzende Richterin). Ich habe den Entwurf nun fertig mit den Gebühren 4112, 4114, 4116 etc. (Grundgebühr, Auslagen kommen natürlich noch hinzu).
Nun meinte jedoch mein Chef, bei einer Strafsache, wo zwei Richter mit drin sitzen fallen höhere Gebühren an. Ist dies der Fall? Und wenn ja, welche? Da ich sowas noch nie gehört habe, dachte ich, es wäre vielleicht mal besser im Forum rumzufragen, als die Abrechnung aufzuschieben.
Auf eine baldige Antwort hoffend verbleibe ich ... und möge die Macht mit euch allen sein ...
Abrechnung Strafsache
- michi-bruce
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3531
- Registriert: 01.04.2010, 10:01
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: am Rande des Wahnsinns
Viele liebe Grüße von mir! Kroatien - Weltmeister der Herzen! 58 : 2
SHIT!!!! (Bruce Willis)
_________________
I love: 1. Bruce Willis, 2. Andrew-Lee Potts, 3. Toni Kroos , 4. Michael Bublé, and 5. The Doctor !
SHIT!!!! (Bruce Willis)
_________________
I love: 1. Bruce Willis, 2. Andrew-Lee Potts, 3. Toni Kroos , 4. Michael Bublé, and 5. The Doctor !
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Wieviele Richter da sitzen, ist nicht entscheidend. Erstinstanzliche Strafkammer (wenn sie nicht als Schwurgericht verhandelt) heißt Ziffern 4112 ff.
Der Einfachheit halber mal kurz aus Wiki:
Kleine Strafkammern (Anmerkung von mir: die machen nur Vollstreckung) sind mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen, große Strafkammern grundsätzlich mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt. Ist die Kammer nicht als Schwurgericht tätig, so kann sie im Eröffnungsbeschluss (siehe Zwischenverfahren) beschließen, dass in der Hauptverhandlung nur zwei Berufsrichter und zwei Schöffen tätig werden, was der Regelfall ist (§ 76 Absatz 2 GVG).
Ergo: Die Kammer hat eigentlich drei Berufsrichter. Regelmäßig wird aber nur mit zwei Berufsrichtern verhandelt, wenn es nicht um Tötungsdelikte geht. Wenn es nach der Anzahl der Richter ginge, müßte die Gebühr geringer sein, und nicht höher.
Du hast also Recht, und Dein Chef muß dringend zur Forbildung.
Der Einfachheit halber mal kurz aus Wiki:
Kleine Strafkammern (Anmerkung von mir: die machen nur Vollstreckung) sind mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen, große Strafkammern grundsätzlich mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt. Ist die Kammer nicht als Schwurgericht tätig, so kann sie im Eröffnungsbeschluss (siehe Zwischenverfahren) beschließen, dass in der Hauptverhandlung nur zwei Berufsrichter und zwei Schöffen tätig werden, was der Regelfall ist (§ 76 Absatz 2 GVG).
Ergo: Die Kammer hat eigentlich drei Berufsrichter. Regelmäßig wird aber nur mit zwei Berufsrichtern verhandelt, wenn es nicht um Tötungsdelikte geht. Wenn es nach der Anzahl der Richter ginge, müßte die Gebühr geringer sein, und nicht höher.
Du hast also Recht, und Dein Chef muß dringend zur Forbildung.
- michi-bruce
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3531
- Registriert: 01.04.2010, 10:01
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: am Rande des Wahnsinns
- werde es meinem Chef mal so vorlegen, der wird sich schon zufriedengeben damit. Obwohl er gerne immer mehr abrechnet, als letztendlich drin ist (doch mal ehrlich: wer tut das nicht ...)
Ich wär so gerne Millionär, dann wär mein Konto niemals leer ...
Ich wär so gerne Millionär, dann wär mein Konto niemals leer ...
Viele liebe Grüße von mir! Kroatien - Weltmeister der Herzen! 58 : 2
SHIT!!!! (Bruce Willis)
_________________
I love: 1. Bruce Willis, 2. Andrew-Lee Potts, 3. Toni Kroos , 4. Michael Bublé, and 5. The Doctor !
SHIT!!!! (Bruce Willis)
_________________
I love: 1. Bruce Willis, 2. Andrew-Lee Potts, 3. Toni Kroos , 4. Michael Bublé, and 5. The Doctor !